Bedingte Geldstrafe für sexuelle Nötigung
Der wegen versuchter Vergewaltigung, eventuell sexueller Nötigung angeklagte Mann kam vor dem Regionalgericht in Thun mit einer bedingten Geldstrafe davon. Der Tatbestand der versuchten Vergewaltigung liess sich nicht erhärten.

Das Regionalgericht Oberland in Thun verhängte eine bedingte Geldstrafe gegen den Angeklagten.
Keystone
Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann schilderte am Donnerstag nochmals den Tathergang, wie er sich Anfang Juli 2013 an einem Fluss in der Region Thun zugetragen hatte: Ein 25-jähriger Schweizer überfiel eine junge Joggerin, riss diese zu Boden, versuchte, ihr die Hose herunterzureissen und betatschte sie an verschiedenen Körperstellen.