Prozess am Regionalgericht in ThunBedingte Freiheitsstrafe für Sexualstraftäter
Wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie wurde ein Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung vom Mittwoch beantragte der amtliche Verteidiger den Ausschluss der Medien. «Der Persönlichkeitsschutz meines Klienten ist höher zu gewichten als die Interessen der Öffentlichkeit», argumentierte er. Eine Zeitungsberichterstattung könnte negative Auswirkungen haben, so seine Befürchtung. Der Beschuldigte sei durch die lange Verfahrensdauer schon genug belastet. Staatsanwalt Matthias Wiedmer plädierte für Abweisung des Antrags, dem Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen entsprach.