«Baumzimmer»: Statthalter stützt Gemeinderat
Der Gemeinderat durfte letztes Jahr den Bauklassenplan Centralweg 15 im sogenannten geringfügigen Verfahren in eigener Regie abändern, wie Regierungsstatthalter Christoph Lerch nun entschieden hat.
Lerch wies eine gemeinsam von vier politischen Parteien beziehungsweise Vereinen eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gegen den entsprechenden Beschluss der Berner Stadtregierung ab, wie er am Freitag mitteilte. Diese hatten geltend gemacht, nicht der Berner Gemeinderat hätte den Bauklassenplan abändern dürfen. Das wäre Sache der Stimmberechtigten der Stadt Bern gewesen.
Lerch kam aber nach Prüfung der Sachlage zum Schluss, es handle sich effektiv um eine geringfügige Änderung, für die der Gemeinderat zuständig sei. Das Stimmrecht der Bürger sei nicht verletzt worden.
Mit der Anpassung des Bauklassenplans will der Berner Gemeinderat das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Bauprojekt mit dem Namen «Baumzimmer» ermöglichen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt Bern von Ende April 2015 hervor.
Durch die Zuweisung der gesamten Parzelle Centralweg 15 in die Bauklasse 3 verringert sich der nötige Grenzabstand um einen auf zehn Meter. Das ermöglicht die Realisierung des «Baumzimmers». Bisher befand sich ein Teil der Parzelle in der Bauklasse 3, ein anderer in der Bauklasse 4.
SDA/sih
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