Bauern wehren sich gegen strengere Regeln
Die Gemeindeversammlung Kandergrund entscheidet über einen neuen Zonenplan, der vor allem Bauern betrifft. Ein «Rabatt» bringt indes bei den Finanzen Unsicherheit.

In den Zonenplänen der Gemeinden ist unter anderem festgelegt, welche Mindestabstände zu Gewässern bei der Landnutzung eingehalten werden müssen. Nach der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzgesetze musste auch der Kanton Bern über die Bücher. Die Gemeinden waren angehalten, bis Ende 2018 ihre Baureglemente und Zonenpläne den strengeren Gesetzen anzupassen mit dem Ziel, die Gewässer besser vor Verschmutzung zu schützen.
Vor allem Bauern betroffen
Auch in Kandergrund sind vor allem Bauern von den Änderungen betroffen: Sie dürfen künftig weniger nahe an Gewässern Dünger ausbringen. Diesen Sommer gingen denn auch insgesamt sieben Einsprachen aus landwirtschaftlichen Kreisen gegen den neuen Zonenplan «Gewässerräume» ein. Die Gemeinde hat daraufhin mehrere Anpassungen am Plan vorgenommen, eine Einsprache wurde danach zurückgezogen.
Am Freitag befindet nun die Gemeindeversammlung über die Teilrevision der Ortsplanung. Stimmen die Kandergrunderinnen und Kandergrunder dem Geschäft zu, geht der Zonenplan zur Prüfung ans Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Vier Parteien haben in Aussicht gestellt, ihre Einsprachen zurückzuziehen, wenn das AGR dem Plan in dieser Form zustimmt. Zwei weitere Einsprachen bleiben hängig.
Weil die Gemeinde die Frist zur Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Vorgaben bis Ende 2018 nicht einhalten konnte, sind bereits seit Anfang dieses Jahres vorläufig strengere Übergangsbestimmungen in Kraft.
«Rabatt» hat Folgen
Auch die Überbauungsordnung Nummer 12 zur Notumfahrung Mitholz wird den Stimmberechtigten am Freitagabend vorgelegt, ebenso das Budget 2020. Es sieht bei Aufwendungen von knapp über 3,3 Millionen Franken ein Defizit von 152'000 Franken vor.
Speziell dabei ist die Steuersituation: Für die Jahre 2018 und 2019 reduzierte der Kanton den amtlichen Wert der Kandergrunder Liegenschaften um 25 Prozent – als Entgegenkommen aufgrund der aussergewöhnlichen Situation rund ums ehemalige Munitionsdepot in Mitholz.
Der «Rabatt» hat auch Konsequenzen für den Gemeindehaushalt: Einerseits sinken dadurch die Erträge aus den Liegenschaftssteuern, andererseits schlägt sich der geringere amtliche Wert auch auf die Einkommenssteuern nieder. Dies, weil Hausbesitzer einen tieferen Eigenmietwert angeben können, der bekanntlich als Einkommen versteuert wird. Zwar rechnet die Gemeinde 2020 aufgrund einer Neubewertung der Liegenschaften mit etwas höheren Einkünften. Sollte der Kanton aber erneut einen Nachlass gewähren, könnten die Mehreinnahmen hinfällig werden.
Ob allenfalls der Bund oder der Kanton für Steuerausfälle der Gemeinde von 2018 und 2019 aufkommen wird, ist Gegenstand aktueller Verhandlungen.
Die Botschaft mit Informationen zu den weiteren Traktanden ist online zu finden: www.kandergrund.ch.
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