Bauern und Jäger wehren sich gegen Golfplatz-Ausbau
Gegner des 9-Loch-Platzes in Augwil sehen Lebensräume und Landwirtschaftsflächen bedroht.
Von Amir Ali Lufingen – Geht es um die Vergrösserung eines Golfplatzes, ist Widerstand vorprogrammiert. Im Fall der Anlage im Lufinger Weiler Augwil sind die Vorabklärungen zwischen den Golfern und dem Kanton in vollem Gang. Und der Gemeinderat – in dem auch Herbert Krebser, ehemaliger Landwirt und heute Greenkeeper des Golfplatzes sitzt – hat sich für die Umzonung des betroffenen Gemeindelandes ausgesprochen. Im Dezember hätte das Geschäft von der Gemeindeversammlung abgesegnet werden sollen. Daraus dürfte nun nichts werden. Denn zwei Parteien wehren sich hartnäckig gegen ein grösseres Grün: die Bauern und die Jäger. Lebensräume schützen Rund 2,5 Millionen Franken wollen die Betreiber in ihre Trainingsanlage investieren und sie zu einem 9-Loch-Platz ausbauen. Bruno Nussbaumer, Obmann der Jagdgesellschaft Kloten Ost, sieht sein angrenzendes Revier in Gefahr: «Uns geht es um die Lebensräume für das Rehwild und um die jägerische Freiheit», sagt er. Das Golfspielen am Waldrand halte die Rehe davon ab, in der Dämmerung aus dem Gehölz auszutreten und dort zu äsen. Deshalb fordert er: «Die Golfbahnen müssen auf Abstand zum Waldrand gehalten werden.» Jean Dardelet, Landschaftsarchitekt, Golfer und Planer des Ausbaus, betont : «46 Prozent des Golfplatzareals werden zu ökologischer Ausgleichsfläche. Der Kanton fordert lediglich 33 Prozent.» Die Vorprüfung der Baudirektion attestiere der Golfplatz-Erweiterung sogar einen positiven Einfluss auf die Artenvielfalt. Eine Redimensionierung der Grünflächen macht für ihn keinen Sinn. «Wir wären aber bereit, die Spieltätigkeit während der Jagd zeitlich einzuschränken», sagt Dardelet. Beide Seiten sind zuversichtlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. «Falls nicht», sagt Jagdobmann Nussbaumer, «halten wir uns alle Optionen offen.» «Der Boden ist unsere Lebensgrundlage», sagt Ferdi Hodel, Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes. In ihrem Einwand gegen die Änderung des Richtplans stützen sich die Landwirte auf ein Bundesgerichtsurteil, das sie 2008 in einem ähnlichen Fall in Wettswil errungen haben. Demnach, so Hodel, sei der Erhalt von Fruchtfolgeflächen stärker zu gewichten als die Naherholung. «Der Golfplatz darf nicht grösser werden, als er jetzt ist.» Und er erinnert an frühere Erfolge des Bauernverbandes. Zum Beispiel in der Goldküstengemeinde Erlenbach, wo die Landwirte lobbyierten und die Umwandlung eines Ackers in einen Abschlagplatz an der Gemeindeversammlung abgelehnt wurde.
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