Basler wollen neues AKW verhindern
Die Baselbieter Regierung will sich gegen ein neues Atomkraftwerk in Gösgen zu Wehr setzen. Sie werde eine Einsprache einreichen, hält sie in einer am Donnerstag vorgelegten Antwort auf eine Interpellation im Landrat fest.
Sie werde «im Rahmen des Planungs- und Bauverfahrens an die zuständigen Instanzen in Bern intervenieren und gegen den Bau des KKW Niederamt eine offizielle Einsprache einreichen», heisst es in der Antwort. Die Interpellation hatte die SP eingereicht, nachdem die Atel ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues Kraftwerk vorgelegt hatte.
«Handlungsbedarf» wegen Verfassung
In ihrer Stellungnahme stützt sich die Regierung auf den Atomschutzartikel in der Kantonsverfassung. Dieser verlangt von den Kantonsbehörden, dass sie sich gegen den Bau von Atomkraftwerken, Aufbereitungsanlagen oder Lagerstätten für radioaktiven Abfall im Kanton sowie in dessen Nachbarschaft einsetzen.
Das geplante Kraftwerk befände sich rund fünf Kilometer von der Kantonsgrenze entfernt und damit in unnmittelbarer Nachbarschaft, hält die Regierung fest. Zudem handle es sich um eine neue Anlage, die gebaut werden soll. Für den Kanton ergebe sich somit aufgrund seiner Verfassung «Handlungsbedarf».
Wie weit von Nachbarschaft auszugehen ist, liess die Regierung zuvor von ihrem Rechtsdienst prüfen. Dieser kam zum Schluss, ein Atomkraftwerk liege in der Nachbarschaft, wenn sich Kantonsgebiet in den Gefahrenzonen 1 und 2 gemäss Notfallplanung des Bundes befinde, also innerhalb von rund 20 Kilometer.
Haltung präzisiert
Mit der Interpellationsbeantwortung präzisiert die Regierung ihre Haltung im Fall der Kraftwerkspläne in Gösgen. Zuvor hatte sie im Rahmen der Energiepolitik nur allgemein auf den Verfassungsartikel verwiesen, gleichzeitig aber festgehalten, sie trage die Politik des Bundes mit; diese setzt weiterhin auf Atomstrom.
Gegen das Kraftwerk in Gösgen sollte der Kanton voraussichtlich schon im Rahmenbewilligungsverfahren intervenieren können, wie es bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Anfrage hiess: Gemäss dem Kernenergiegesetz des Bundes würden dabei die Standortkantone sowie jene in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stellungnahme eingeladen.
Eine Aufforderung aus Bern sei aber noch nicht eingetroffen. Der Stromkonzern Atel hat ein Rahmenbewilligungsgesuch für einen Leichtwasserreaktor der dritten Generation neben dem bestehenden Atomkraftwerk Gösgen am 9. Juni beim Bund eingereicht. Indes hegen auch Axpo und BKW Pläne zum Ersatz der Kraftwerke Mühleberg BE und Beznau AG.
Seit 1979 verpflichtet
Der Baselbieter Atomschutzartikel ist seit 1987 in Kraft; einen Vorstoss, ihn zu streichen, hat der Landrat erst im April abgelehnt. Eine gleichlautende Gesetzesbestimmung gilt zudem schon seit 1979, nachdem das Volk im Kampf gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst AG eine entsprechende Initiative gutgeheissen hatte.
SDA/mus
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