Basel widerspricht Philippe Müller
Wenn abgewiesene Asylsuchende ihre Lehre noch beenden, verletze das geltendes Bundesrecht, sagt Polizeidirektor Philippe Müller. Die Handhabung im Kanton Basel-Stadt zeigt das Gegenteil.

Wenn ein abgewiesener Asylsuchender seine angefangene Lehre nicht beenden kann, ist das für alle Beteiligten frustrierend. Für den Abgewiesenen selbst, der kein Abschlussdiplom erlangen kann. Für den Lehrmeister, der von einem auf den anderen Tag seinen Angestellten verliert. Und auch für den Steuerzahler. Weil abgewiesene Asylsuchende nicht sofort – und in manchen Fällen sogar gar nie – in ihr Heimatland ausgewiesen werden können, landen sie letztlich unfreiwillig in der Nothilfe.