Beschwerde abgewiesenBannwil kann über die Ortsplanung abstimmen
Im Streit um die Mehrwertabgaben in Bannwil hat das Statthalteramt entschieden: Die Auflageakten waren vollständig, die Vorlage ist damit abstimmungsreif.

Die Auflageakten sind «nicht falsch oder unvollständig». Die Gemeindeversammlung von heute Freitagabend kann deshalb wie geplant durchgeführt werden.
Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau hat eine Beschwerde abgewiesen, die sich gegen die Ortsplanung von Bannwil richtet. Der Bannwiler Beno Gfeller hatte dem Gemeinderat vorgeworfen, er informiere die Stimmbürgerinnen und -bürger nicht vollständig. Im Beschwerdeverfahren hatten die Behörden versichert, gewisse Punkte noch klarstellen zu wollen.
Streit um Mehrwertabgabe
Gfeller stört sich an der Art und Weise, wie Bannwil die Mehrwertabgabe berechnet. Im Auge hat er 29 überbaute Parzellen, die von der Landwirtschafts- in die Dorfzone wechseln sollen. Weil die Liegenschaften damit an Wert gewinnen, wird im Zuge dieser Umzonung grundsätzlich eine Abgabe fällig. Wirklich zahlen soll allerdings nur eine klare Minderheit – das haben die Behörden nach der von ihnen verwendeten Berechnungsmethode so festgelegt.
Rechtlich ist die Sache nicht klar definiert. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Mehrwertabgaben nach einer anerkannten Methode bestimmt werden müssen. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung fragt sich, ob die Art, wie Bannwil die Berechnung vorgenommen hat, zulässig ist oder nicht. Es hat deshalb in der Vorprüfung der neuen Ortsplanung einen Vorbehalt gemacht, einen unter mehreren übrigens.
Dies werde in den Unterlagen nicht klar festgehalten, findet Gfeller.
Aufschiebende Wirkung entzogen
In diese thematische Debatte mischt sich das Statthalteramt nicht ein. Über die in Bannwil gewählte Methode werde nach einem allfälligen Ja der Gemeindeversammlung letztlich das AGR als vorgesetzte Behörde befinden müssen, schreibt es. Einer allfälligen Beschwerde gegen seinen Entscheid entzieht das Statthalteramt die aufschiebende Wirkung von vornherein. Der Gemeindeversammlung steht damit nichts mehr im Weg.
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