«Bahnbrechendes Urteil» für Karrierefrauen
Die entlassene Ärztin Natalie Urwyler, die nun per Gerichtsentscheid rehabilitiert wurde, würde «sofort wieder für das Inselspital arbeiten». Ihr Fall zeige, wie weit das universitäre Karrieresystem von echter Gleichstellung entfernt sei.

Die kurze Zeile, mit der Andrea Gysi, Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Bern-Mittelland am Mittwoch ihr Urteil mitteilte, ist möglicherweise geeignet, Gleichstellungsgeschichte zu schreiben. «Betreffend Gleichstellungsgesetz» werde «die Kündigung vom 17. Juni 2014 aufgehoben», entschied die Richterin.
Natalie Urwyler (43), damals Oberärztin an der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie (KAS) des Inselspitals, war 2014 wegen «nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses» entlassen worden.
Sie klagte die Insel daraufhin wegen Diskriminierung ein, da das angeblich «gestörte Vertrauensverhältnis» entstand, weil sich Urwyler – oft als Vertreterin mehrerer Frauen – für die Gleichstellung engagiert hatte. Sie kritisierte etwa fehlenden Mutterschutz oder Karrierebehinderungen für Frauen – zum Missfallen von Frank Stüber, Leiter der KAS. Der Konflikt eskalierte bis zur Kündigung.
«Männerkartell gesprengt»
Dass diese nun von einem Gericht rückgängig gemacht werde, sei «ein echter Durchbruch», sagte Babette Sigg, Präsidentin der CVP-Frauen und des Konsumentenforums, am Donnerstag an einer Medienorientierung im Schweizerhof, die Urwylers Anwalt Rolf P. Steinegger einberufen hatte. Das Urteil sei «bahnbrechend für alle Frauen in der Schweiz», mit ihm werde die «Sprengung eines Männerkartells» Tatsache.
Rechtskräftig ist das Urteil indessen noch nicht. Man kennt nicht einmal die schriftliche Begründung. «Ziemlich sicher» werde das Inselspital diese verlangen, hält Franziska Ingold, Leiterin der Insel-Kommunikationsabteilung, fest. Das ist Bedingung dafür, dass die Insel das Urteil ans Obergericht weiterziehen könnte.
Bereit zurückzukehren
Die energische Karriereärztin Natalie Urwyler wäre, wie sie am Donnerstag sagte, «sofort und gerne bereit, wieder in der KAS im Inselspital zu arbeiten». Ob es so weit kommt und wann, ist offen.
Mindestens so wichtig wie ihre eigene Zukunft ist Urwyler die Signalwirkung des Urteils, auf das sie über drei Jahre wartete. «Ich bin kein Einzelfall», sagt Urwyler, was ihr widerfahren sei, habe universitätsweit System. Unzählige Frauen mit Ambitionen liessen sich aus dem Wissenschaftsbetrieb mobben, weil etwa Pensen und Einsatzpläne nicht mit einer Mutterschaft vereinbar seien.
«Ich bin kein Einzelfall.»
Seit rund zwanzig Jahren schliessen mehr Frauen als Männer ein Medizinstudium ab – ins obere ärztliche Kader schaffen es aber nur ganz wenige. Die Leitung der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie etwa, an der Urwyler arbeitete, ist auch im November 2017 frauenfrei.
Endlich nenne ein Gericht diese systematische Verletzung der Chancengleichheit beim Namen, und sie hoffe sehr, sagte Urwyler, dass man mit diesem Urteil die ungebrochene Männerdominanz auf der universitären Karriereleiter hinterfrage.
Natalie Urwyler war nicht nur Ärztin, sondern auch wissenschaftliche Forscherin. Deshalb betrifft ihr Fall nicht nur das Inselspital, sondern auch die Universität.
Fall mit Zukunft
Mit ihren Gleichstellungsanliegen gelangte sie vor ihrer Entlassung auch an die interfakultäre Gleichstellungskommission und den Rechtsdienst der Universität. Man hörte sie sich zwar an, aber Fortschritte habe sie nicht erreicht, was «mich sehr enttäuschte».
Der Rechtsdienst der Universität hat, laut Urwyler ohne ihre Vorwürfe zu prüfen, die Haltung von Klinikdirektor Stüber übernommen. Diese aber hat das Regionalgericht jetzt als nicht stichhaltig taxiert.
Unabhängig davon, ob das Urteil dieser Woche weitergezogen wird: Der Fall Urwyler ist noch lange nicht zu Ende. Hängig sind noch der Teil ihrer Klage, der die intransparente Lohnpraxis des Klinikleiters betrifft, sowie die Genugtuungsforderung wegen «Vernichtung der akademischen Karriere».
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