Nationalfeiertag in ThunAuswüchse des 1. August: Kontrollen ja, neue Verbote nein
Feuerwerk, Lärm, gesprengte Briefkästen – braucht es in Thuner Wohnquartieren am 1. August Verbote? Nein, sagt der zuständige Gemeinderat Peter Siegenthaler.

Feuerwerk am Nationalfeiertag hat eine lange Tradition. Das anerkennt ein Leser, der sich nach dem 1. August 2020 bei dieser Zeitung gemeldet hat, seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte. Wieso die Knallkörper ausgerechnet im Wohnquartier abgebrannt werden müssten, sei jedoch «zunehmend unverständlich». Zumal nebst Lärm- und Luftbelastung auch Sachbeschädigung dazukomme. So wurde der Briefkasten des Lesers gesprengt.