Ausschaffungsinitiative nicht in der Sommersession
Eigentlich hätte der Ständerat in der Sommersession über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beraten sollen. Daraus wird nun aber nichts: Die Staatspolitische Kommission braucht mehr Zeit.

Der Ständerat kann nicht wie geplant in der Sommersession über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beraten. Seine Staatspolitische Kommission (SPK) hat die Vorlage noch nicht zu Ende beraten. Sie braucht mehr Zeit, um sich mit der Gültigkeit der Durchsetzungsinitiative auseinanderzusetzen.
Die beiden Geschäfte werden von den Räten wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam behandelt. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession entschieden, die Umsetzung der 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative an den Text der Durchsetzungsinitiative anzulehnen.
Text zu eng für zwingendes Völkerrecht
Diese will er ebenfalls zur Abstimmung bringen, jedoch nicht vollständig: Die Bestimmung, die eine Definition des zwingenden Völkerrechts enthält, hat er für ungültig erklärt. Die Umschreibung im Initiativtext ist enger als das von der Staatengemeinschaft anerkannte zwingende Völkerrecht. Ein einzelner Staat hat jedoch gar nicht die Kompetenz, den Umfang des Begriffs zu definieren oder einzuschränken.
Mit dieser Frage will sich auch die Ständeratskommission vertieft auseinandersetzen, wie SPK-Präsidentin Verena Diener (GLP/ZH) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Darüber hinaus seien noch eine ganze Reihe weiterer Fragen zur Gültigkeit aufgeworfen worden.
So steht etwa zur Diskussion, ob es sich bei der Durchsetzungsinitiative de facto um eine Gesetzesinitiative handelt, welche auf Bundesebene nicht vorgesehen ist. Die Kommission wolle sich an der nächsten Sitzung mit den historischen und staatspolitischen Aspekten dieser Frage befassen, sagte Diener.
Am Schluss bleibt dem Ständerat aber die gleiche Auswahl wie dem Nationalrat: Er kann die Durchsetzungsinitiative entweder einzig betreffend die Bestimmung über das zwingende Völkerrecht für ungültig erklären und den Rest zur Abstimmung bringen. Oder er kann sie für vollständig gültig respektive für vollständig ungültig erklären.
Weil die Frage der Gültigkeit noch nicht geklärt ist, hat die Kommission auch noch keinen Entscheid über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative gefällt. Die beiden Geschäfte werden darum vom Programm der Sommersession gestrichen und voraussichtlich im Herbst im Plenum behandelt. Die Ausschaffungsinitiative muss bis im November 2015 umgesetzt sein.
SDA/kpn
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