Ausschaffung: Für die SVP genügt eine Hanfblüte
Wird der Vorschlag der SVP zur Ausschaffungsinitiative angenommen, genügt ein Zungenkuss oder der Verkauf einer einzigen Hanfblüte, um ausgeschafft zu werden. Das lässt sich anhand real existierender Gerichtsurteile belegen.
Seit Veröffentlichung der Vorschläge zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist eine hitzige Diskussion entbrannt. Die politischen Parteien streiten, welche konkreten Delikte bei welcher Variante nun tatsächlich zur Ausschaffung führen würden. Beide Seiten haben Beispiele ins Feld geführt. Immer ging es allerdings um fiktive Situationen. So konnte die jeweilige Gegenseite stets behaupten, genau dieses Beispiel sei nun wirklich lächerlich, weil realitätsfremd. Hieb- und stichfeste Fallbeispiele liefern hingegen reale Gerichtsurteile. Diese Zeitung hat einige zusammengetragen.