Ausrede war erfunden: Geldstrafe
Ein Autolenker hatte in Thun einen Pfosten umgefahren und dies nicht gemeldet. Gegen den Strafbefehl, den er daraufhin bekam, erhob er Einsprache. Am Mittwoch jedoch zog er diese vor Gericht zurück. Er hatte keine Chance, sich herauszuwinden.

Ein Luzerner machte im März 2014 einen Sonntagsausflug nach Thun. Auf der Heimfahrt touchierte er einen Pfosten und fuhr eine Signalstange um. Dem Gerichtspräsidenten vor dem Regionalgericht Oberland erklärte er am Dienstag: «Ich sah von rechts etwas kommen und wollte dem ausweichen. Dabei fuhr ich auf das Grasbord, und etwas rumpelte, dann war ich wieder korrekt auf der Fahrbahn. Es muss ein Fuchs oder ein Dachs gewesen sein.» Weil dieser Umstand beim Strafbefehl nicht genügend berücksichtigt worden sei, habe er dagegen Einsprache erhoben.