Kenia verlässt das Weltstrafgericht
Kenias Präsident Uhuru Kenyatta muss sich in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Nun hat sein Parlament den Austritt aus dem Weltstrafgericht beschlossen.

Kurz vor Prozessen gegen Kenias Staatsführung am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hat das Parlament für einen Ausstieg aus dem Tribunal gestimmt. Am Donnerstag wurde zunächst eine entsprechende Petition angenommen; binnen 30 Tagen muss die Regierung nun über einen Gesetzentwurf abstimmen. Darin werde eine dringende Aufkündigung des Römischen Statuts verlangt, das den Gerichtshof etabliert hat, sagte Parlamentspräsident Justin Muturi in Nairobi.
In der kommenden Woche beginnt beim IStGH in Den Haag der Prozess gegen Kenias Vizepräsident William Ruto. Er muss sich in drei Punkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten, weil er nach der Wahl 2007 blutige Unruhen organisiert haben soll. Der Auftakt des Prozesses gegen Kenias Präsidenten Uhuru Kenyatta ist für den 12. November angesetzt. Ihm werden unter anderem Mord, Vergewaltigung und Vertreibung vorgeworfen.
«Jauchegrube der Geschichte»
Selbst wenn die Parlamentsinitiative Erfolg hätte und Kenia als erste Land seine IStGH-Mitgliedschaft aufkündigen würde, könnten die Prozesse gegen Ruto und Kenyatta nicht mehr gestoppt werden. Denn die Verfahren haben schon begonnen. Die beiden Angeklagten haben zugesagt, mit dem Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten. Die Vorwürfe haben sie zurückgewiesen. Ein Austritt Kenias aus dem Strafgerichtshof habe keinen Einfluss auf die beiden Verfahren, sagte Strafgerichtshofs-Sprecher Fadi El Abdallah der BBC.
Über einen Ausstieg aus dem IStGH führte das Parlament in Nairobi am Donnerstag eine heftige Debatte - für viele Kenianer ist er eine neo-kolonialistische Institution. Als «Jauchegrube der Geschichte» bezeichnete ein Abgeordneter das Gericht. Ein Austritt werde das Ansehen Kenias rehabilitieren. Der oppositionelle Parlamentarier Jakoyo Midiwo sprach hingegen von einem «schwarzen Tag» für Kenia, weil eine Aufkündigung der IStGH-Mitgliedschaft das Ansehen des Landes schwer beschädigen werde.
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