Bitte nicht öffentlich kuscheln!
Die türkische Religionsbehörde will Verlobten vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben. Händchenhalten gilt als unsittlich. Das ist nicht die einzige abstruse Weisung.

Verliebt, verlobt – und unerwünscht. In der Türkei erhitzt zurzeit eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, die Gemüter. Die sogenannte Diyanet, das Amt für religiöse Angelegenheiten, will mit dem Schreiben Verlobten vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben. «In dieser Phase ist es nicht ungewöhnlich, dass Paare sich treffen und miteinander reden, um sich kennen zu lernen», heisst es in dem Gutachten. Doch es könne auch zu «unerwünschten Ereignissen» kommen. Flirten und Händchenhalten gelten demnach als unsittlich. Genauso untersagt ist jegliches «anderes Benehmen, das im Islam nicht gebilligt werde». Deshalb sollen verlobte Paare gar keine Zeit nur zu zweit verbringen, schlägt die Fatwa vor. Dies fördere Tratsch und Klatsch.