Gesetzlicher Zwang zum Sparen
Seit dem neuen Jahr ist der europäische Fiskalpakt in Kraft. Damit unterwerfen sich die Staaten bindenden Schuldenbremsen – und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Nur zwei Länder machen nicht mit.

Seit drei Jahren brütet die EU über ihren Lehren aus der Finanzkrise und über der Frage, wie sie den Euro am besten gegen weitere Erschütterungen wappnet. Im neuen Jahr ist nun ein wichtiges Präventionsinstrument in Kraft getreten.
Mit dem Fiskalpakt unterwerfen sich 25 der 27 EU-Staaten bindenden Schuldenbremsen und automatischen Sanktionen beim Bruch der schon länger geltenden Defizitregeln – nur Grossbritannien und Tschechien machen nicht mit. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel betrachtet den völkerrechtlichen Vertrag als «Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union».
Um in Kraft treten zu können, musste der Fiskalpakt zunächst in mindestens zwölf Hauptstädten ratifiziert werden. Im Dezember hinterlegte Finnland die entsprechenden Dokumente in Brüssel und erfüllte damit den festgelegten Schwellenwert.
Auch strengere Werte möglich
Der Pakt sieht unter anderem verbindliche Schuldenbremsen in allen Teilnehmerstaaten vor, «vorzugsweise mit Verfassungsrang». Die entsprechenden Regeln dazu müssen nun bis 1. Januar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Budget einer Vertragspartei «ist ausgeglichen oder weist einen Überschuss auf», heisst es in dem Pakt.
Dabei gilt der Etat als ausgeglichen, solange das strukturelle Defizit 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung unterschreitet. Die Länder können aber strengere Werte festlegen – in Deutschland etwa sind ab dem Jahr 2016 nur 0,35 Prozent erlaubt. Der jeweilige Wert wird im Fiskalpakt als «mittelfristiges Ziel» bezeichnet – und die Länder dürfen nur unter «aussergewöhnlichen Umständen vorübergehend von ihrem jeweiligen mittelfristigen Ziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen». Ferner müssen sie festlegen, wie sie nach einem solchen Ausreisser das Schuldenziel wieder einhalten wollen.
Schuldenabbau wird Pflicht
Neben der jährlichen Neuverschuldung befasst sich der Fiskalpakt auch mit den angehäuften Schuldenbergen der Staaten. Dazu gilt seit den Neunzigerjahren die oft gebrochene Vorschrift, dass das gesamtstaatliche Defizit 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen darf.
Der Fiskalpakt verlangt, dass Schulden, die diese Grenze überschreiten, «um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich» abgebaut werden müssen, bis die Regel wieder eingehalten wird. Schliesslich legt der Vertrag noch einige andere Dinge fest, wie die Verpflichtung aller Teilnehmer, vor Aufnahme neuer Staatsschulden den Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu informieren.
Ratspräsident Herman Van Rompuy verspricht sich vom Fiskalpakt mehr Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten und in die EU. Die Teilnahme ist zudem Voraussetzung, um notfalls Geld aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM zu erhalten.
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