«Es gab keine Gaskammern» – Prozess gegen Williamson eröffnet
Vor dem Amtsgericht Regensburg hat am Freitag der Prozess um die Leugnung des Holocaust durch den britischen Bischof Richard Williamson begonnen. Das Medieninteresse ist enorm.
Williamson ist wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er die Existenz der Gaskammern im Dritten Reich bestritten hatte. Gegen einen Strafbefehl über 12'000 Euro legte Williamson Einspruch ein. Obwohl das Gericht sein Erscheinen zum Prozessbeginn angeordnet hatte, lässt sich der zur erzkonservativen Piusbruderschaft gehörende Geistliche von einem Anwalt vertreten. Der Prozessauftakt stand unter regem Medieninteresse.
Der Fall hatte im vergangenen Jahr weltweit für Aufsehen gesorgt und Papst Benedikt XVI. breite Kritik eingebracht. Der Papst hatte beinahe zeitgleich mit Bekanntwerden der Aussagen Williamsons dessen Exkommunikation aufgehoben. Williamson hatte in einem in einem Priesterseminar der Piusbruderschaft nahe Regensburg aufgenommenen Interview des schwedischen Fernsehsenders SVT 1 dem Strafbefehl zufolge den Holocaust geleugnet.
Demnach sagte er: «Ich glaube, es gab keine Gaskammern...Ich glaube, dass zwei- oder dreihundert Tausend Juden in Nazi-Konzentrationlagern umkamen, aber nicht so.» Er glaube nicht, «dass sechs Millionen Juden vergast wurden». Die Leugnung des Holocausts ist in Deutschland nach dem so genannten Volksverhetzungsparagrafen 130 strafbar, das Strafmass reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
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