Ai Weiwei: «Ich bin wieder zu Hause»
Nach knapp drei Monaten in Haft ist der chinesische Künstler und Regierungskritiker Ai Weiwei gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Es gehe ihm gut. Er soll ein Geständnis abgelegt haben.
Ai Weiweis Freilassung sei erfolgt, nachdem er ein Geständnis wegen Steuerhinterziehung abgelegt habe und weil er chronisch krank sei, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Ai habe seine «Vergehen zugegeben» und damit eine «gute Haltung» bewiesen. Er sei zur Steuernachzahlung bereit.
Sein Gesundheitszustand sei gut, teilte Ai selber mit. «Mir geht es gut. Ich bin wieder zu Hause. Und ich bin frei. Ich kann aber nicht sprechen. Bitte verstehen sie das», sagte Ai der Bild Online. Der bekannte Regimekritiker bedankte sich bei Reportern, die heute vor seinem Studio warteten, für deren Unterstützung. Er erklärte aber, unter den Bedingungen seiner Freilassung könne er sich nicht weiter dazu äussern.
Amnesty: «nur ein kleiner Schritt»
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüsst die Freilassung des chinesischen Künstlers Ai Weiwei aus der Haft. Dies sei «ein positiver Schritt, aber nur ein kleiner», sagte die Asien-Expertin der deutschen Amnesty-Sektion, Maja Liebing. Sie kritisierte, dass Ai nur gegen Zahlung einer Kaution freigekommen sei. «Seine lange Haft ohne Anklage war, selbst nach den chinesischen Gesetzen, illegal.»
Auch für Human Rights Watch stellen die «höchst zweifelhaften Gründe» für die Festnahme Ais und das offensichtliche Fehlen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens bei seiner Freilassung die oft wiederholte Aussage Chinas infrage, wonach das Land ein Rechtsstaat sei. Human Rights Watch rechnet mit schweren Auflagen für Ai Weiwei. Er werde wahrscheinlich einige Zeit lang mit lästigen Beschränkungen seiner Aktivitäten und seines Kontakts zur Aussenwelt konfrontiert sein, sagte Sprecherin Sophie Richardson, telefonisch aus Washington. Sie berief sich bei ihrer Einschätzung auf die Erfahrungen anderer Menschen, die jüngst freigelassen wurden.
Grosse Anteilnahme
Der international renommierte Künstler war am 3. April festgenommen und seitdem an einem unbekannten Ort festgehalten worden. Die Festnahme von Ai war international scharf kritisiert worden. Mehr als 100'000 Menschen unterzeichneten eine Petition für seine Freilassung, die vom New Yorker Guggenheim-Museum initiert worden war. Knapp drei Monate lang liess sich die chinesische Regierung aber nicht dazu bewegen, den Künstler freizulassen.
Vier Tage nach Ai Weiweis Inhaftierung hatte das chinesische Aussenministerium mitgeteilt, gegen ihn werde wegen Wirtschaftsvergehen ermittelt. Sein Fall habe nichts mit Menschenrechten oder der Redefreiheit zu tun, hiess es damals. Ais Familie wirft Peking hingegen vor, den Künstler wegen seiner Menschenrechtsaktivitäten und seiner Kritik an der Regierung unter Druck zu setzen.
Vorwurf Steuerhinterziehung
Mitte April berichtete die der Regierung in Peking nahestehende Zeitung «Wen Wei Po», Ai werde Steuerhinterziehung und Vernichtung von Buchhaltungsbelegen vorgeworfen. Nach Angaben der in Hongkong ansässigen Zeitung soll Ai grosse Summen hinterzogen und Papiere vernichtet haben, die als Beweismaterial gegen ihn hätten verwendet werden können.
Über angebliche Steuerdelikte, die Ai begangen haben soll, berichtete im Mai auch die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Unter Berufung auf Ermittler meldet Xinhua, der von Ai geführten Firma Beijing Fake Cultural Development werde Steuerhinterziehung im grossen Stil vorgeworfen. Das Unternehmen habe zudem absichtlich Teile ihrer Buchführungsunterlagen vernichtet.
Vorwurf Ehebruch und Pornographie
Die Zeitung «Wen Wei Po» hatte auch berichtet, neben den Steuervergehen werde Ai Weiwei Ehebruch und die Verbreitung von Pornografie im Internet vorgeworfen. Ai habe einen Sohn, der nicht von seiner Ehefrau stammt. In dem Artikel heisst es weiter, der Künstler arbeite inzwischen mit den Behörden zusammen.
Chinesische Behörden haben in der Vergangenheit wiederholt versucht, Kritiker zum Schweigen zu bringen, indem sie ihnen Steuervergehen oder Wirtschaftsstraftaten vorwarfen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch