Die wichtigsten Punkte der US-Finanzmarktreform
Der US-Kongress hat eine grundlegende Reform des Finanzmarktes beschlossen. Die Regierung erhält darin grössere Befugnisse zur Regulierung der Märkte. Damit soll knapp zwei Jahre nach der Finanzkrise an der Wall Street eine Wiederholung des Beinahe-Zusammenbruchs des US-Finanzsystems verhindert werden.
Kernpunkte des Gesetzes sind:
- Stärkere Überwachung des Finanzsystems: Ein zehn Mitglieder umfassender Rat der Regulatoren unter Leitung des Finanzministers soll das Finanzsystem ständig auf mögliche Gefahren hin überwachen und seine Stabilität garantieren. Er entscheidet auch, welche Firmem so gross sind, dass ihr Zusammenbruch das Finanzsystem gefährden würde (»too big to fail»). Diese Firmen werden dann härteren Auflagen unterworfen. Strauchelt eine solche Firma, dann kann die Regierung sie auflösen. Den Fall, dass Firmen zu gross sind, um eine Pleite zuzulassen, soll es nicht mehr geben. Die Kosten für eine solche Insolvenz werden auf die anderen Firmen der betreffenden Branche umgelegt. Der Rat kann auch neue Regeln ausser Kraft setzen, die die neue Verbraucherschutzbehörde vorschlägt.
- Besserer Verbraucherschutz: Die neue Verbraucherschutzbehörde ist bei der US-Notenbank angesiedelt und soll die Konsumenten vor unfairen Finanzprodukten schützen. Sie überprüft alle Finanzprodukte, die für den Endverbraucher bestimmt sind, wie Hypothekenkredite, Kreditkarten und kurzfristige Kredite, ausgenommen sind nur Angebote von Autohändlern und Pfandleihern. Derzeit ist der Verbraucherschutz auf mehrere Bankaufsichten verteilt.
- Mächtigere US-Notenbank: Die Fed soll künftig die grossen und vielfältig verflochtenen Firmen kontrollieren, deren Zusammenbruch das Finanzsystem gefährden würde. Diese Firmen werden von dem neuen Rat der Regulatoren benannt. Gleichzeitig werden die Beziehungen der Fed zu den Banken in den USA vom Government Accountability Office (GAO), einer Art Bundesrechnungshof, stärker kontrolliert, um mehr Transparenz sicherzustellen.
- Kontrolle des Derivatehandels: Derivate sind Finanzinstrumente, die von einem zu Grunde gelegten Basiswert abgeleitet werden. Der für die Banken lukrative Derivatehandel, der als eine der Ursachen für die Finanzkrise gilt, wird nun stärker kontrolliert. Weiter gehandelt werden können Derivate auf der Basis von Zinsen, Wechselkursen, Gold und Silber. Riskantere Produkte können nicht mehr von den Banken gehandelt werden, sondern nur von gesonderten Firmen mit getrennten Finanzen.
- Einschränkungen für Banken: Gesellschaften, die Banken besitzen, dürfen keine spekulativen Wetten für ihren eigenen Gewinn abschliessen. Das ursprünglich vorgesehene völlige Verbot von Investitionen in Private Equity und Hedgefonds wurde etwas zurückgeschraubt. Jetzt dürfen Banken bis zu 3 Prozent ihres Kapitals in Private Equity und Hedgefonds investieren.
- Immobilienkredite: Die Kreditgeber müssen sicherstellen, dass sich die Käufer den Kredit auch finanziell leisten können. Bei Krediten mit variablem Zinssatz müssen die Kreditgeber offenlegen, welche höchstmöglichen Kosten auf den Kreditnehmer zukommen können.
- Ratingagenturen: Diese können künftig für Verluste von Investoren, die auf der Grundlage von unverantwortlichen Empfehlungen entstanden, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Agenturen müssen sich bei der Börsenaufsicht SEC registrieren lassen. Die Aufsichtsbehörden werden die Agenturen auch stärker auf mögliche Interessenkonflikte hin überprüfen.
- Hedgefonds: Hedgefonds, private Beteiligungsgesellschaften und ihre Berater müssen sich künftig bei der US-Börsenaufsicht registrieren lassen. Auch sie unterstehen künftig der Aufsicht durch den Rat zur Sicherung der Finanzstabilität.
- Rechte der Aktionäre: Die Aktionäre eines Unternehmens können künftig unverbindlich über Empfehlungen für die Bezüge der Manager abstimmen. Die Gesellschaften dürfen diese Empfehlung aber ignorieren. Die US-Notenbank legt ebenfalls Leitlinien dafür fest. Sie soll auch sicherstellen, dass Vorstandsbezüge nicht so gestaltet sind, dass sie zu risikoreichem Vorgehen verleiten.
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