Chronik der Rechtslosigkeit
Seit zehn Jahren halten die USA Terrorverdächtige auf ihrem Marinestützpunkt Guantánamo Bay in Kuba fest. Allen Beteuerungen von Präsident Barack Obama zum Trotz, steht das Lager noch immer.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte US-Präsident George W. Bush in Guantánamo Bay die Errichtung eines Internierungslagers angeordnet. Sein Nachfolger Barack Obama beschloss zwei Tage nach seinem Amtsantritt im Januar 2009, das Camp binnen Jahresfrist zu schliessen. Es war zum Symbol für Folter und Willkür geworden. Aus Obamas Versprechen wurde nichts.
Ende 2011 lebten noch 171 Gefangene unter Bewachung von Soldaten in Guantánamo. Für ihre Verfahren sind Militärtribunale zuständig. Die meisten Häftlinge sind in «Camp VI» untergebracht. Wer undiszipliniert ist oder den Wächtern nicht gehorcht, wird in das strengere «Camp V» verlegt.
Die ersten Häftlinge trafen am 11. Januar 2002 auf Kuba ein. Ohne Anklage wurden sie zunächst im provisorischen «Camp X-Ray» unterbracht, das später durch den Komplex «Camp Delta» ersetzt wurde. Insgesamt wurden nahezu 800 Gefangene auf Kuba festgehalten.
Innenpolitisch blockiert
Obama kann Guantánamo kaum schliessen, solange der Kongress dagegen ist. Noch im Jahr 2009 stimmten die Abgeordneten gegen eine Verlegung von Gefangenen auf das amerikanische Festland – eine Voraussetzung für die Schliessung von Guantánamo.
Auch demokratische Parteifreunde liessen Obama im Stich, weil sie die ablehnende Haltung in der Bevölkerung fürchteten. Viele Gefangene können nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden, weil ihnen dort Verfolgung droht.
Drittländer – darunter die Schweiz – waren nur zögerlich zur Aufnahme von Häftlingen bereit. Schliesslich verbot das Parlament im Dezember 2011 zum wiederholten Mal die Verwendung von Haushaltsgeldern für die Schliessung von Guantánamo und den Bau von Ersatzgefängnissen in den USA.
Kritik prallt an USA ab
Die Regierung Bush stufte die Gefangenen als «illegale Kämpfer» und nicht als Kriegsgefangene ein. Damit verwehrte sie ihnen die Rechte nach den Bestimmungen der Genfer Konvention von 1949. Auch das Verfassungsrecht zum Schutz vor staatlicher Willkür (»habeas corpus») galt nach Auffassung der Regierung nicht, weil Guantánamo nicht auf dem Staatsgebiet der USA liegt.
Mit den Zuständen auf Guantánamo hat sich wiederholt der Oberste Gerichtshof der USA befasst, konnte aber nichts grundlegend ändern. Auch Proteste des Auslands, der Vereinten Nationen, des Europarats, des Roten Kreuzes und von Menschenrechtlern machten wenig Eindruck. Das System Guantánamo könnte «für immer» sein, befürchtet die Bürgerrechtsbewegung Human Rights Watch.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch