Ausbrecher von Dietikon bleibt für Flucht straffrei
Ein Gefängnisausbruch hat keine strafrechtlichen Folgen, wenn dabei kein Schaden entstanden ist. Das sei zwar schwer nachvollziehbar – soll jedoch so bleiben, sagen Politiker.

Verursacht ein Ausbrecher keinen Schaden, kann er vor Gericht für seine Flucht nicht bestraft werden. Foto: Dominique Meienberg
Der 27-jährige Syrer, der in der Nacht auf Dienstag aus dem Gefängnis Limmattal geflohen ist, hat keine Gitterstäbe zersägt, kein Loch gegraben und keine Menschen verletzt. Stattdessen spazierte Hassan Kiko mit einer Aufseherin aus dem Gefängnis. Dies ist laut Schweizer Recht nicht strafbar, wie Jessica Maise vom Zürcher Amt für Justizvollzug bestätigt.