Aus für Geschäfte mit maroden Pensionskassen
Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Schieflage kann der Verwalter noch jahrelang Geld verdienen – auf Kosten der Allgemeinheit.

Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten, muss sie heute erst dann der Hilfseinrichtung unterstellt werden, wenn sie zahlungsunfähig ist. Das bedeutet: Der Verwalter einer maroden Pensionskasse kann mit ihr noch während Jahren Geld verdienen, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Er kann damit weiterfahren, bis das gesamte Vorsorgekapital der Versicherten ausgegeben ist. Wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge bestätigt, gibt es eine Reihe von Vorsorgeeinrichtungen, die dieses Geschäftsmodell anwenden. Das Bundesgericht hat diese Praxis in einem umstrittenen Urteil legitimiert.