«Auch eine stationäre Massnahme ist kein Spaziergang»
Der pädophile Sozialtherapeut wurde am Freitag zu 13 Jahren Haft verurteilt, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab.
Obwohl die Anklageschrift in der Strafsache H.S. 60 Seiten umfasst, obwohl er die riesige Zahl von 124 Opfern sexuell missbraucht hat – trotzdem wird der Sozialtherapeut nicht verwahrt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte H.S. Am Freitag zu 13 Jahren Haft, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme. Zudem muss er die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen. Die Schuldsprüche erfolgten wegen Schändung, sexueller Handlungen mit Kindern und Anstaltspfleglingen, Pornografie und Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.