Verschärfte Corona-MassnahmenDiese Regeln gelten ab Montag im Kanton Bern
Maskenpflicht in den Schulen und neue Regeln für Innenräume: Um das Virus einzudämmen, setzt der Kanton Bern auf zusätzliche Schutzmassnahmen.

Ab Montag gelten im Kanton Bern neue Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Grund dafür ist die aktuelle Corona-Situation: Am Freitag stieg der 7-Tage-Schnitt auf 853 tägliche Fälle – so hoch wie nie zuvor. Problematisch ist insbesondere, dass immer mehr Covid-Patientinnen und -Patienten im Spital liegen. So stieg die Zahl der Personen, die Intensivpflege benötigen, innert Wochenfrist von 13 auf 29. Die grosse Mehrheit der Betroffenen ist nicht geimpft.
Mit den neuen Regeln will der bernische Regierungsrat Infektionen verhindern und Ansteckungsketten stoppen. Die Massnahmen gelten vorerst bis zum 23. Dezember, jene für den Bildungsbereich bis zum 24. Januar. Folgende Bereiche sind betroffen:
Schulen
Für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr gilt ab Montag eine Maskentragpflicht. Das Obligatorium gilt auch für sämtliche Lehrpersonen. Einzelne Gemeinden wie die Stadt Bern haben bereits in den vergangenen Tagen eine solche Maskentragpflicht eingeführt.
Veranstaltungen
An sämtlichen Veranstaltungen gilt ab Montag Maskenpflicht – unabhängig davon, ob für den Event eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht. YB-Spiele beispielsweise können somit nur noch mit Maske besucht werden. Von der Regel sind sämtliche Personen ab zwölf Jahren betroffen. Ausgenommen sind private Veranstaltungen. Die Konsumation von Essen und Getränken bleibt weiter möglich, bedingt jedoch eine Zertifikatspflicht.
Innenräume
Kinos, Clubs, Restaurants: In öffentlich zugänglichen Innenräumen reichte zuletzt ein Zertifikat, um sich von der Maskenpflicht zu befreien. Damit ist ab Montag wieder Schluss. Ausgenommen sind Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben. Die Regel gilt jedoch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt, zum Beispiel für das Personal in Fitnesszentren. Ein Spezialfall ist der Grossratssaal im Berner Rathaus: Weil der Saal nicht öffentlich zugänglich ist, entscheidet das Kantonsparlament am Montag selbst, ob es eine Maskenpflicht einführen will. Die bürgerliche Mehrheit hatte das jüngst bereits einmal verhindert.
Gesundheitsbranche
Für einen Besuch im Spital, im Alters- und Pflegeheim oder im Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheim gilt: Ab 16 Jahren muss man ein Zertifikat vorweisen können.
Beim Spitalpersonal empfiehlt der Regierungsrat zwar auch die 3-G-Regel. Er überlässt deren Einführung aber den einzelnen Spitälern. Andere Kantone sind da strikter. Zürich etwa verlangte schon im Oktober von Spitalangestellten ein Zertifikat oder regelmässiges Testen. Basel-Stadt hat am Mittwoch für das Personal von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Spitex die 3-G-Regel angeordnet, die Institutionen können aber Ausnahmen vorsehen.

Auf Anfrage teilt etwa das Spitalzentrum Biel mit, man treibe derzeit die Umsetzung der 3-G-Regel voran. Das Spital erfasse den Impfstatus der Mitarbeitenden, um die regelmässigen Testungen organisieren zu können.
Von Spitex-Mitarbeitenden verlangt der Kanton Bern das Tragen einer Gesichtsmaske.
Öffentlicher Verkehr
Bereits heute gilt in Bus und Zug eine Maskenpflicht. Ab Montag gilt diese auch beim Warten auf den ÖV. Konkret in den Aussenbereichen der Warteräume sowie bei den Zugängen zum öffentlichen Verkehr.
Homeoffice
Aufgrund der hohen Fallzahlen empfiehlt der Regierungsrat die Rückkehr «zu möglichst viel Homeoffice». Wo dies nicht möglich sei, sollte zwingend eine Maske getragen werden. Für seine eigenen Mitarbeitenden hat der Kanton angeordnet, Präsenzsitzungen und Besprechungen «auf ein absolutes Minimum» zu reduzieren.
Kindertagesstätten
Das Personal in Kindertagesstätten muss neu eine Maske tragen. Bisher galt für dieses eine Ausnahmeregelung. Diese entfällt ab Montag.
Brigitte Walser ist Redaktorin im Ressort Bern und schreibt vor allem über gesundheits- und sozialpolitische Themen.
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