Entscheid zum Femizid in BolligenVerdächtigter muss in Untersuchungshaft bleiben
Jener Mann, der beschuldigt wird, an Weihnachten 2020 in Bolligen seine Freundin erschossen zu haben, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

Der 36-jährige Beschuldigte im Fall eines mutmasslichen Tötungsdelikts in Bolligen bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des seit über einem Jahr inhaftierten Mannes abgewiesen.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Sicht des Berner Obergerichts, wonach beim Beschuldigten von Wiederholungsgefahr auszugehen sei. Dem Mann wird vorgeworfen, seine zur Tatzeit 38-jährige Freundin am 25. Dezember 2020 erschossen zu haben.
Er meldete sich anschliessend bei der Polizei und sagte aus, seine Freundin und er hätten mit einer Waffe rumgeblödelt. Dabei habe sich ein Schuss gelöst. Genaueres konnte der Mann in den Einvernahmen nicht zum Tathergang sagen, wie aus dem Urteil der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung hervor geht.
Latenter Drogenkonsum
Eine Tatrekonstruktion zeigte, dass die Darstellung des Beschuldigten unwahrscheinlich ist. Befragungen früherer Partnerinnen des Mannes offenbarten zudem, dass er auch ihnen gegenüber gewalttätig gewesen war.
Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte beim Beschuldigten eine Störung aufgrund des Konsums verschiedener psychotroper Substanzen sowie eine Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis und weiteren Stoffen. Zudem stellte der Gutachter eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen fest.
Zum Tatzeitpunkt hatte der inhaftierte Mann mindestens 2,33 Promille Alkohol im Blut. Ausserdem war er positiv auf Cannabis getestet worden. Der Gutachter geht davon aus, dass der Beschuldigte unter Drogeneinfluss wieder vergleichbare Taten begehen könnte.
SDA/chh
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