Auch auf Google gilt nun Recht auf Vergessen
Google muss auf Wunsch Suchergebnisse mit sensiblen persönlichen Daten löschen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (siehe Urteil).
Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab. Nach Ansicht des EU-Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich.
Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden - oder sonst an die zuständigen Stellen. Geklagt hatte ein Spanier. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt.
SDA/kpn
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