Einigung vor dem ZivilgerichtArzt ist mit hoher Schadenersatzforderung abgeblitzt
Weil Urs P. Gasche einen verurteilten Arzt mit Namen und Bild veröffentlicht hat, wurde der Journalist auf Schadenersatz verklagt.

Urs P. Gasche hat sich erfolgreich gegen eine hohe Geldforderung gewehrt.
Foto: Peter Mosimann/zvg
120’000 Franken Schadenersatz, dazu eine Genugtuung von 15’000 Franken. Mit diesen hohen Geldforderungen musste sich am Dienstag das Zivilgericht Bern-Mittelland beschäftigen. Gefordert hatte die sechsstellige Summe ein Hausarzt, der früher in der Agglomeration tätig war. Seine Klage richtete sich gegen Urs P. Gasche respektive die Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Medien (SSUI).