Angespannte Asylsituation Armeeeinsatz für Schutzsuchende
Die Armee unterstützt die Migrationsbehörden mit Unterkünften und Transporten. Nun könnte das Militär noch weitere Aufgaben übernehmen.

Bereits stehen 17 Militärfahrzeuge im Einsatz, um Flüchtlinge oder Material zu transportieren. Zudem unterstützt die Armee das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Suche nach Unterkünften. Die Möglichkeiten der Armee würden jeweils im Sonderstab Asyl diskutiert, schreibt das SEM auf Anfrage. Der Sonderstab ist seit März im Einsatz, im Zusammenhang mit den Ukraine-Flüchtlingen.
Möglicherweise erhält die Armee in den kommenden Wochen weitere Aufgaben. Für zusätzliche Leistungen halte sie sich bereit, schreibt sie. Im Bedarfsfall könnte sie auf Antrag des SEM Personal für die Einrichtung von Unterkünften einsetzen. Zudem könnte sie zugunsten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit Leistungen erbringen, zum Beispiel Unterstützung bei den Grenzposten.
«Sollten weitere Armeeunterkünfte benötigt werden, ist es denkbar, dass auch Personal der Armee eingesetzt wird.»
Laut dem SEM ist eine zusätzliche personelle Unterstützung tatsächlich eine Option: «Sollten weitere Armeeunterkünfte benötigt werden, ist es denkbar, dass auch Personal der Armee bei der Einrichtung beziehungsweise beim Betrieb dieser Unterkünfte eingesetzt wird.»
Auch ein Assistenzdienst der Armee wie während der Pandemie werde diskutiert, schreibt das SEM. Damals hatten Armeeangehörige Gesundheitseinrichtungen unterstützt. Noch ist ein solcher Einsatz aber nicht beschlossen: Dafür wäre der Bundesrat zuständig. Am Mittwoch hat er sich laut Bundesratssprecher André Simonazzi nicht mit der Frage befasst.
Voraussetzung ist dauerhafte Überlastung
Im Notfallkonzept Asyl ist vorgesehen, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) in einer Asylnotlage die Bereitschaft der Armee erhöht, damit diese bei Bedarf das Grenzwachtkorps, das SEM und weitere Behörden unterstützen kann. Während der Flüchtlingskrise von 2016 hatte der Bundesrat das VBS beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit ein Armeeeinsatz rasch angeordnet werden könnte. In der Folge wurden Wiederholungskurse verschoben. Zu einem vollen Assistenzeinsatz kam es damals jedoch nicht.
Weitere Möglichkeiten für eine Asylnotlage bietet die Notstandsklausel im Asylgesetz. Sie sieht vor, dass der Bundesrat vereinfachte Bestimmungen für die Asylverfahren erlassen kann, wenn die Schweiz während längerer Zeit mit einem ausserordentlich grossen Zustrom von Asylsuchenden konfrontiert ist.
Diese Bestimmungen müssen jedoch mit den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien im Einklang stehen. Voraussetzung ist eine dauerhafte Überlastung der vorhandenen Strukturen, die eine Bewältigung der Gesuche im normalen Verfahren auf unabsehbare Zeit nicht mehr zulässt. Zurzeit wendet das SEM für Asylsuchende aus Herkunftsländern mit einer sehr tiefen Schutzquote das 48-Stunden-Verfahren an.
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