Anzeige gegen «Päng» zurückgezogen
Die Langenthaler Fasnachtszeitung «Päng» war von einem Polizist angezeigt worden. Nun ist es zu einer Einigung gekommen.
Fasnacht darf alles, fast alles. Dass der Spass nicht bei allen gleich spassig rüberkommt, zeigte Ende Februar eine Anzeige gegen die Fasnachtszeitung «Päng».
Ein darin angeschwärzter ehemaliger Polizist war mit einem Beitrag, der ihn als Ladendieb ins Lächerliche zieht, nicht einverstanden und zeigte die «Päng»-Redaktion an. Wegen «übler Nachrede evtl. Verleumdung». Erst wollte von einer Anzeige niemand etwas wissen, doch dann bestätigte sich das Gerücht (wir berichteten).
Am Freitag informierte die Langenthaler Fasnachtsgesellschaft (LFG) in einer Mitteilung, dass am 1. November eine Vergleichsverhandlung stattfand. Die Anzeige wird zurückgezogen unter einer Bedingung: Die LFG muss ihr Bedauern über das Ausmass der Reaktionen auf den Artikel ausdrücken und sich beim Betroffenen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Die LFG tut dies und schreibt weiter, dass der Beitrag im Zusammenhang mit dem Selfscanning bei einem Grossverteiler einen «nicht in allen Teilen zutreffenden Eindruck» erwecke.
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