«Anwalt der ersten Stunde» erhält gute Noten
Wer von der Polizei verhaftet wird, hat seit Anfang Jahr Recht auf einen «Anwalt der ersten Stunde». Mit der Umsetzung dieser Neuerung sind Polizei, Verteidiger und Staatsanwälte im Kanton Bern grundsätzlich zufrieden. Es gibt aber auch Verbesserungspotenzial.

Nach gut sieben Monaten zieht die Kantonspolizei Bern insgesamt eine positive Bilanz zur Einführung der neuen Strafprozessordnung, die den «Anwalt der ersten Stunde» enthält. Zwar sei das Verfahren formalistischer geworden, erklärt Polizeisprecher Michael Fichter. «Aber das ist vom Gesetzgeber gewollt.»
Neu haben Beschuldigte schon vor der ersten Einvernahme das Recht, Aussagen zu verweigern und eine Verteidigung beizuziehen. Darauf müssen die Polizisten die Beschuldigten gleich zu Beginn hinweisen.
Formular informiert über Rechte
Über seine Rechte wird der Beschuldigte mit einem Formular informiert. Hier ortet der Verein Demokratische Juristinnen und Juristen Bern (djb) Verbesserungspotenzial.
«Die Polizei sollte in diesem Formular gewisse Punkte deutlicher festhalten, insbesondere dass das Recht auf Verteidigung bereits vor der ersten Einvernahme an besteht», erklärt Sabine Schmutz von djb. Der Verein hat die Polizei deshalb kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Formular in Teilbereichen noch nicht ideal sei.
Die Polizisten im Einsatz verfügen über eine Liste mit Anwälten auf Pikett, die sie bei Verhaftungen rund um die Uhr kontaktieren können. Auch diese Anwälte geben mehrheitlich positive Rückmeldungen, wie Véronique Bachmann, Geschäftsleiterin beim Bernischen Anwaltsverband, sagt. Der Verband organisiert den Pikettdienst.
Am Anfang habe es höchstens formale Unklarheiten gegeben; etwa die Frage nach den Kosten für den Pikett-Einsatz der Anwalts oder der Anwältin. Dies sei aber inzwischen kein Thema mehr.
Die Kostenfrage wurde Anfang Jahr im Kantonsparlament in einer Interpellation aufgeworfen. Die Polizei- und Militärdirektion versicherte damals, es bestünden genügend Möglichkeiten zur Sicherung der Anwaltskosten. Beispielsweise könne ein Anwalt einen Kostenvorschuss verlangen.
Informelle Gespräche heikel
Für die Polizei stellt das neue Vorgehen nicht zuletzt auch eine logistische Herausforderung dar. Denn wenn mehrere Personen gleichzeitig festgenommen werden, braucht es genügend Platz für die Beschuldigten und deren Verteidiger. An mehreren Standorten musste die Polizei deshalb zusätzliche Befragungsräume schaffen.
Einen heiklen Punkt sehen die Juristen von djb in der Zeit zwischen der Verhaftung und dem Eintreffen der Verteidigung. So bestehe mitunter die Gefahr, dass es in dieser Wartezeit trotz allem zu einer informellen Befragung des Beschuldigten komme.
Wichtig für den Verein ist überdies, dass die Polizei lang genug auf den Anwalt wartet. Wenn beispielsweise ein Pikett-Anwalt um 6 Uhr früh von Bern in den Berner Jura bestellt werde, brauche es eine gewisse Zeit, erklärt Sabine Schmutz.
Ob es aus Sicht der Anklage bisher zu nennenswerten Schwierigkeiten gekommen ist, kann Generalstaatsanwalt Rolf Grädel noch nicht sagen. Er will im August eine Umfrage bei den Staatsanwälten durchführen.
Nur in einem Fall habe er gehört, dass die drei Anwälte auf der Pikett-Liste nicht innert nützlicher Frist aufgeboten werden konnten. «Dieser Fall ist aber nicht repräsentativ», versichert Grädel.
SDA/cls
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