Anfang April steht fest, ob gebaut werden darf
Das lange Seilziehen um die geplante Erweiterung des Schulhauses Kanderbrück in Frutigen scheint ein Ende zu haben: Wenn die verbleibenden zwei Einsprecher nicht ans Bundesgericht gelangen, darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

«Eine weitere Etappe auf dem langen Leidensweg im Zusammenhang mit der geplanten baulichen Erweiterung des Schulhauses Kanderbrück ist geschafft.» Dies vermeldet der Gemeinderat Frutigen in seiner gestrigen Mitteilung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern habe sowohl den Antrag um Sistierung des Verfahrens wie auch die Beschwerde von zwei Bürgern gegen das Bauvorhaben abgewiesen. «Wir haben diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis genommen», schreibt die Gemeinde weiter. Die örtliche Bauverwaltung werde jetzt beauftragt, die ersten Vorarbeiten für den Ausbau schon mal in Angriff zu nehmen. «Somit ist die Chance intakt, dass noch dieses Jahr mit dem Bau begonnen werden kann.»