Am Unfall keine Schuld gehabt
Die Staatsanwaltschaft sah den Grund für den Aufprall eines Kleinbusses in Rüdtligen bei einem Lastwagenchauffeur. Dieser wehrte sich – und hat vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau jetzt recht bekommen.

Der Unfall ereignete sich letzten November auf der Dorfstrasse in Rüdtligen, vor dem Haus Nummer 6. Der Lastwagen und der Kleinbus kreuzten sich. Sekunden später touchierte der Lenker des kleineren Wagens ein Gartenmäuerchen. Er schrammte den Steinen entlang und prallte in einen Sockel. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Vorderachse des Gefährts abgerissen.
Die Staatsanwaltschaft verknurrte den Lastwagenfahrer wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse zu einer Busse von 300 Franken. Der Osteuropäer, der gemäss eigenen Angaben seit bald vierzig Jahren unfallfrei als LKW-Fahrer arbeitet und die Dorfstrasse in Rüdtligen «schon mindestens tausend Mal» befahren hat, rekurrierte gegen den Strafbefehl. Deshalb musste sich nun Einzelrichter Roland Richner vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau mit dem Fall befassen.
«Ich habe keinen Fehler gemacht», beteuerte der Beschuldigte. Dieselbe Ansicht vertrat ein Senior, der den Mann lange vor dem Crash täglich zweimal vor seinem Bürofenster vorbeifahren sah.
Der Chauffeur sei immer auffallend langsam gefahren, gab der Zeuge zu Protokoll. Die Auswertung des LKW-Fahrtenschreibers ergab, dass er beim Kreuzen des Busses höchstens 36 km/h auf dem Tacho hatte.
Vorbildlich verhalten
Nach dem Crash habe sich der Mann «vorbildlich» verhalten, ergänzte der Beobachter. «Er hielt an, fuhr zurück und kümmerte sich um den Verunfallten.» Dieser sei neben den Trümmern seines Busses «wie eine gestochene Geiss» auf dem Asphalt herumgehüpft.
Der Verteidiger bemerkte, dass das angebliche Opfer damals erst seit einem Jahr im Besitz eines Führerausweises gewesen sei. Und die Schwägerin des Bruchpiloten ergänzte, dass er bis zu jenem Tag noch nie am Steuer eines so grossen Autos gesessen sei.
Richter Richner sprach den Lastwagenfahrer vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung frei. Er erhält eine Entschädigung von 2600 Franken. Er habe die fragliche Stelle in angemessenem Tempo passiert, sagte Richner.
Wieso der Buslenker die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor, sei für das Gericht so unerfindlich wie unerheblich. Eine Verkehrsregelverletzung des Profichauffeurs liege jedenfalls nicht vor.
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