Altstadt-Läden auch am Sonntag offen
Die Regelungen für die Ladenöffnungszeiten in der Unteren Berner Altstadt werden gelockert. Der Grosse Rat hat die umstrittene «Lex Altstadt» verabschiedet.

Der Stadtberner FDP-Grossrat Adrian Haas ging am Mittwoch im Kantonsparlament als Sieger vom Platz. Der Grosse Rat stimmte nach einer intensiven Debatte mit 77 Ja- gegen 64 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen einer Liberalisierung der Öffnungszeiten in der unteren Altstadt zu. So, wie dies Haas in einem Vorstoss gefordert hatte.
Neu dürfen die Läden unterhalb des Zytglogge auch an Feiertagen sowie am Sonntag zwischen 10 und 18 Uhr öffnen. Bei den Ladenöffnungszeiten unter der Woche ist dagegen keine Änderung vorgesehen, denn die Geschäfte in der unteren Altstadt schöpfen die geltenden Möglichkeiten nicht aus.
Unübersichtliche Regeln
Allerdings hat die neue Regelung einen Haken: Die Läden dürfen für den Sonntagsverkauf keine Angestellten einsetzen. Dies, weil das Arbeitsgesetz dies nicht zulässt. Gemäss den eidgenössischen Bestimmungen gilt die untere Altstadt nicht als «Fremdenverkehrsgebiet». Dies, weil der erforderliche Wertschöpfungsanteil aus dem Tourismus nicht erreicht ist. Ganz unübersichtlich wird die Gesetzeslage schliesslich, weil wiederum beispielsweise für Confiserien oder Blumengeschäfte besondere Bestimmungen gelten.
«Leichte Flexibilisierung»
Nach kontroverser Debatte stellte sich eine Mehrheit des Rates gegen die Regierung und die vorberatende Finanzkommission (Fiko), die sich gegen die Schaffung einer «Lex Altstadt» ausgesprochen hatte. Sie argumentierten mit einer Marktverzerrung, der Einschränkung der Sonntagsruhe und dem Kontrollaufwand.
Der Auftrag für die Gesetzesänderung ging auf eine vom Rat 2015 überwiesene FDP-Motion zurück. Der Liberalisierungsvorschlag kam in der Vernehmlassung allerdings nicht gut an. Sowohl die Berner Stadtregierung wie auch die Gewerbevereinigung Berncity stellte sich dagegen.
Das Parlament wollte trotzdem an der Sonderregelung festhalten. FDP-Grossrat Adrian Haas betonte, dass von dieser «leichten Flexibilisierung» vor allem kleine Familienbetriebe profitierten.
Um den Skeptikern entgegenzukommen, schlugen die Liberalisierungsbefürworter eine Übergangsbestimmung im Gesetz vor. Demnach sollen die Erfahrungen nach vier Jahren überprüft werden. Dann soll das Parlament entscheiden, ob die Sonderregelung wieder aufgehoben wird oder unbefristet weiter gelten soll. Diesem «Kompromiss» stimmte das Parlament mit 113 gegen 33 Stimmen zu.
sny/sda
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