Altglascontainer: Reitschule blitzt vor Gericht ab
Die Reitschule wehrte sich gegen neue Auflagen zum Altglascontainer auf dem Vorplatz bis vors Verwaltungsgericht. Vergeblich.

Mit allen Mitteln wehrt sich die Reitschule gegen eine neue Klausel in ihrer Betriebsbewilligung. Sie zog eine Beschwerde bis vor das Berner Verwaltungsgericht, wo sie abermals abblitzte. Bestätigt hat dies Regierungsstatthalter Christoph Lerch. Sein Amt ist die Bewilligungsbehörde für die Betriebe der Reitschule.
Konkret geht es um einen Altglascontainer auf dem Vorplatz der Reitschule. Gemäss Kantonspolizei würden sich dort immer wieder Chaoten bedienen, um leere Flaschen auf Polizeiautos zu werfen. In der Regel geschehe dies vom Dach aus. Diese Angriffe auf die Polizei sind seit längerem bekannt.
Reitschule findets unnötig
Im April dieses Jahres hat der Regierungsstatthalter verfügt, dass in die Betriebsbewilligung mit der Reitschule eine Klausel kommt, welche die Betreiber verpflichtet, den Altglascontainer mit Kette und Schloss zu sichern. Ausserdem wurde festgehalten, dass die Betreiber dreimal pro Abend leere, herumstehende Flaschen vor und im Lokal einsammeln und im Container entsorgen müssen, wie Lerch mitteilt. Etwas, das jeder andere Wirt als Selbstverständlichkeit erachte.
Mit diesen Massnahmen sollen die Flaschenwürfe gegen die Polizei unterbunden werden. Vor dem Hintergrund, dass die Reitschule immer wieder Gewalt in jeglicher Form verurteilt, eigentlich ein unproblematischer Appell. Gegen diese Auflagen wehrt sich die Reitschule jedoch. Sie hält eine bessere Sicherung des Glascontainers offenbar für unnötig. Das sei nicht ihre Aufgabe, hiess es bereits bei den Gesprächen mit den Behörden im April, wie Lerch sagt.
Wie sehr sich die Reitschule dagegen sträubt, zeigen die anschliessenden Beschwerdegänge. Zuerst reichte sie bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion Beschwerde gegen die neuen Bestimmungen ein. Am 14. September wurde diese abgewiesen.
Die Reitschule liess nicht locker und zog die Beschwerde weiter ans Verwaltungsgericht. Dieses trat aber gar nicht erst darauf ein, wie Lerch mitteilt. Und das bis dahin hängige Gesuch der Reitschule auf aufschiebende Wirkung betrachtete das Verwaltungsgericht am 5. Dezember als gegenstandslos. Das Urteil wird am Montag publiziert.
Lerch setzt auf Dialog
Die Kontrolle, ob sich der Kulturbetrieb an die neuen Vorgaben hält, obliegt der Gewerbepolizei. «Die Kontrollen der Gewerbepolizei vor Ort waren in letzter Zeit etwas schwierig», sagt Lerch. Personen aus dem Umfeld der Reitschule hätten sich dagegen gewehrt. Welche Massnahmen schlägt der Regierungsstatthalter vor, sollten die Auflagen weiterhin nicht eingehalten werden? «Kontrollen intensivieren, Gespräche suchen und weiter Anzeigen einreichen», sagt Christoph Lerch. Das Ziel wäre aber, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
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