Alles verjährt
Das oberste italienische Gericht hat den Schuldspruch der zweiten Instanz gegen Stephan Schmidheiny annulliert.

Asbestfasern lösten bei vielen Arbeitern der italienischen Eternit-Werke schwere – teils tödliche – Krankheiten aus. Foto: Keystone
Stephan Schmidheiny kann weiterhin die Schweiz verlassen. Und er muss den italienischen Hinterbliebenen von Asbestopfern sowie den Gemeinden und Organisationen keine Wiedergutmachung leisten. Dies hat das oberste italienische Gericht gestern Abend entschieden. Um 21 Uhr traten die Richter in den Saal und verkündeten das endgültige Urteil, das einen fünfjährigen Prozess beendet.