Ärger mit den Bürostühlen
Die Berner Verwaltung will neue Büromöbel beschaffen. Weil ihr aber gravierende Mängel im Ausschreibeverfahren unterlaufen sind, muss sie dieses teilweise wiederholen.

Man könnte meinen, dass der Kanton Bern viel Erfahrung in der Ausschreibung von Aufträgen hat. Schliesslich verantwortet er Jahr für Jahr ein Budget von über 11 Milliarden Franken. Ein Teil davon geht stehts an externe Firmen, die für den Kanton Arbeiten erledigen, Gebäude und Strassen bauen oder Dinge an ihn liefern.
Beispielsweise Büromöbel. Für rund 6 Millionen Franken will die Verwaltung in den nächsten drei Jahren Tische, Stühle, Lampen, Aktenschränke, Module und Regale beschaffen. Das Amt für Grundstücke und Gebäude hat dazu sechs Aufträge ausgeschrieben.
Wie sich nun zeigt, haben zwei dieser Ausschreibungen ein rechtliches Nachspiel. In einem Fall hat das bernische Verwaltungsgericht gar derartige Mängel im Verfahren festgestellt, dass dieses komplett wiederholt werden muss. Das geht aus den entsprechenden Urteilen hervor.
Hin und Her
Konkret geht es dort um Stühle. Ursprünglich erhielt das Büro X den entsprechenden Auftrag des Kantons. Daraufhin reichte jedoch das zweitplatzierte Unternehmen, das Büro Y, Beschwerde ein und verbesserte sein Angebot. Mit dem Ergebnis, dass die zuständige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) den ursprünglichen Entscheid des eigenen Amtes aufhob und den Zuschlag nun doch dem Büro Y erteilte.
Das wiederum passte aber dem vormals erstplatzierten Büro X überhaupt nicht. Dieses verlangte vom Verwaltungsgericht, dass der Entscheid des Kantons aufzuheben und das Verfahren allenfalls neu durchzuführen sei.
«Gravierende Mängel»
Gestritten wird insbesondere über einen Punkt der Ausschreibung: die Bewertung der Qualität der Stühle. Um diese zu eruieren, hat das Amt für Grundstücke und Gebäude fünf Unterkategorien gebildet. Eine davon ist die Farbpalette. Hier schnitt das Büro Y ursprünglich schlechter ab als das Büro X, weil es keine Muster der lieferbaren Farben aufgelegt hat. Da aber die Unterkategorien in der Ausschreibung nicht veröffentlicht worden sind, reklamierte ersteres beim Kanton – vorerst mit Erfolg. Die Bewertung wurde angepasst, der Auftrag neu ans Büro Y vergeben.
Das Verwaltungsgericht kommt nun aber zum Schluss, dass dieser Eingriff des Kantons unzulässig gewesen ist. Dies, weil er sich bei der Neubewertung zu wenig auf bestehende Akten abgestützt habe. Denn es sei nicht mehr vollständig nachvollziehbar, ob die ursprünglich schlechtere Bewertung der Stühle des Büros Y tatsächlich nur aufgrund der fehlenden Farbmuster zustande gekommen sei.
Zudem stellten die Richter weitere «gravierende Mängel des Vergabeverfahrens» fest. So sei etwa auch die Gewichtung des Preises nicht korrekt erfolgt. Dieser habe eine viel kleinere Rolle gespielt, als in Aussicht gestellt. Somit muss der Kanton nun die gesamte Ausschreibung für die neuen Bürostühle noch einmal durchführen.
Anderer Entscheid
Beim zweiten Urteil – es geht um Aktenschränke – kommt der Kanton besser weg. Auch hier wehrte sich das erneut zweitplatzierte Büro Y gegen den Vergabeentscheid. Und auch hier revidierte die BVE ihren Beschluss und erteilte den Auftrag dem Büro Y. Das unterliegende Büro Z hatte mit seiner Beschwerde beim Verwaltungsgericht aber keinen Erfolg.
Der Grund ist unter anderem, dass keine weiteren Mängel aufgetaucht sind und dass beide Büros die exakt gleichen Aktenschränke offerierten, aber deren Qualität vom Amt für Gebäude und Grundstücke ursprünglich anders bewertet worden ist. Für die Richter war es deswegen korrekt, den Vergabeentscheid zu revidieren.
Beide Urteile können noch an die nächste Instanz weitergezogen werden.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch