Adoptivsohn wegen Mord an Familie verurteilt
Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Mann bestätigt, der 2005 seine Schwester, seine Mutter und deren Freundin getötet hat. Das Problem: Von einer Ermordeten fehlt jede Spur.
In einer Villa in Vevey waren am 4. Januar 2006 die 81-jährige Besitzerin und ihre Freundin tot aufgefunden worden. 2008 wurde der Adoptivsohn der Hauseigentümerin in einem Indizienprozess schuldig gesprochen, die Frauen sowie seine Schwester an Heiligabend 2005 getötet zu haben, von der seit diesem Zeitpunkt jede Spur fehlt.
Die Waadtländer Justiz verurteilte den heute 47-jährigen Täter wegen Mord und vorsätzlicher Tötung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Als Motiv orteten die Richter Geldgier: Die Mutter hatte ihrem Sohn offenbar angekündigt, den Geldhahn zuzudrehen.
Verwirrung wegen neuer Zeugin
Ein paar Monate nach der Verurteilung das Mannes tauchte dann eine neue Zeugin auf. Die Bäckereiangestellte wollte Mutter und Tochter noch nach dem angenommenen Todeszeitpunkt lebend gesehen haben. Im Revisionsverfahren wurde das erste Verdikt jedoch bestätigt.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten in Bezug auf den Schuldspruch und die Strafe nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne lässt die Summe der übereinstimmenden Beweise ohne Willkür und ohne Verletzung der Unschuldsvermutung den Schluss zu, dass der Betroffene die drei Frauen tatsächlich getötet hat.
In einem Nebenpunkt hat der Täter allerdings recht erhalten. Er war nämlich verurteilt worden, seiner zivilrechtlich als verschollen geltenden Schwester eine Genugtuung zu zahlen. Laut Bundesgericht ist indessen nicht erwiesen, dass die Schwester noch mit dem Tod ihrer Mutter konfrontiert wurde, bevor sie selber starb.
Der Anwalt des Verurteilten kündigte am Donnerstag an, das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen zu wollen. Er bezeichnete den Schuldspruch als «Justizirrtum». Die Ermittler hätten die Unschuldsvermutung verletzt, indem sie von Anfang an nur eine einzige Spur untersucht hätten, sagte der Anwalt.
SDA/miw
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