Achteinhalb Jahre für Bordellchef in Bieler Menschenhandelprozess
Der frühere Chef eines Bordells in Nidau bei Biel ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Ein Bieler Gericht sprach ihn des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution schuldig.
Der 38-jährige Türke hat sich laut dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland des mehrfachen Menschenhandels und der Förderung der Prostitution zum Nachteil von 45 Frauen schuldig gemacht. Verurteilt wurde der Mann wegen insgesamt zwölf Gesetzesverstössen, darunter Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens und mengenmässig qualifizierter, bandenmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gegen die drei weiteren Angeklagten verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünfeinhalb Jahren, dreissig Monaten und zwanzig Monaten. Die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren erhielt ein Mann, der im Umfeld des Hauptangeklagten Drogenhandel betrieb.
Bei den anderen zwei Verurteilten handelt es sich um Leute, welche der Staatsanwalt als «verlängerte Arme» des Hauptangeklagten bezeichnete. Ihre Strafen wurden teilbedingt respektive bedingt ausgesprochen.
Über den Hauptangeklagten sagte Gerichtspräsident Markus Gross in der Urteilsbegründung, er habe «über die Frauen verfügt wie über eine Ware». Mit Kontrollen, Drohungen und auch mit Waffengewalt habe der trainierte Boxer ein «strenges Regime» ausgeübt und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen «massiv eingeschränkt.» Angesichts des illegalen Aufenthalts der Frauen in der Schweiz und deren finanzieller Abhängigkeit habe er eine «ausgeprägte Machtstellung» gehabt.
Auslöser: Grossrazzia im Jahr 2007
Der Prozess geht zurück auf Grossrazzien der Berner und Schwyzer Kantonspolizei im Februar 2007 im Hotel Schloss Nidau bei Biel und in einer Kontaktbar in Tuggen SZ. Damals sprachen die Behörden von einer der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktionen gegen Menschenhandel.
Das Hotel Schloss in Nidau war seit längerem als Rotlichtetablissement bekannt. Weitere Rotlichtbetriebe, die zum Einflussbereich des Nidauer Bordellchefs gehörten, lagen ausser in Tuggen SZ in Biel und im Kanton Luzern. Vor allem Rumäninnen schafften in den Betrieben an.
Zu beurteilen hatte das Gericht Taten zwischen 2003 und 2007. Gewisse Vorwürfe liess es gleich zu Beginn des mehrtägigen Prozesses wegen Verjährung fallen. Es sprach alle Angeklagte auch in gewissen Punkten frei.
Staatsanwalt wollte 10 Jahre, Verteidiger Freispruch
Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, für die übrigen Angeklagten Strafen von zwei bis sechs Jahren. Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte für diesen eine Haftstrafe von acht Monaten und Freispruch in den Hauptvorwürfen Menschenhandel und Förderung der Prostitution.
SDA/dln
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