Abstimmungen: Drei Initiativen scheitern, eine wird überraschend angenommen
Das Volk hat gesprochen: Die AHV-Initiative, die Hanf-Initiative und die Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts werden abgelehnt. Bei der Unverjährbarkeits-Initiative gab es hingegen ein überraschendes Ja.
Die Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» ist deutlich gescheitert. Rund 58 Prozent der Stimmenden lehnten demnach das Begehren der Gewerkschaften ab. Die Initiative verlangte eine ungekürzte AHV-Rente ab 62 Jahren für jene, die zwischen 62 und 65 Jahren ihre Erwerbsarbeit aufgeben und zuvor weniger als knapp 120'000 Franken im Jahr verdient haben. Wer teilweise erwerbstätig bleibt, sollte Anspruch auf eine Teilrente haben.
Organisationen und Verbände sollen weiterhin über die Einhaltung von Umwelt- und Heimatschutzrecht wachen können. Die vom Zürcher Freisinn lancierte Initiative, die das Verbandsbeschwerderecht einschränken wollte, ist gescheitert. Das Volksbegehren hatte verlangt, dass die Verbände kein Beschwerderecht haben sollen, wenn Bauprojekte von Volks- und Parlamentsentscheiden in Bund, Kantonen und Gemeinden genehmigt worden sind. Auslöser war eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gegen das Fussballstadion Hardturm in Zürich gewesen.
Die Hanf-Initiative ist ebenfalls gescheitert. Die Mehrheit der Stände und das Volk hat das Volksbegehren, welches das Kiffen legalisieren wollte, abgelehnt. Der bisherige Kurs in der Drogenpolitik ist mit dem deutlichen Nein zur Hanf-Initiative bestätigt worden. Kein einziger Stand hat die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» angenommen.
Dagegen wird die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche die Vier-Säulenstrategie in der Drogenpolitik (Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung mit der Heroinabgabe an Schwerstsüchtige) verankert, mit 69 Prozent klar angenommen. Nur 32 Prozent sagten Nein. Das Gesetz bringt unter anderem Rechtssicherheit für die medizinisch begründete Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige.
Gegen den Willen von Bundesrat und Parlament haben Volk und Stände die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» gutgeheissen. Kinderschänder werden in der Schweiz bis zum Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sein.
Volksinitiative «Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern»
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Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter»
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Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht»
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Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik»
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Revision «Betäubungsmittelgesetz»
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