Abstimmung über Autosteuern muss verschoben werden
Das Bundesgericht hat noch nicht über zwei Beschwerden der SVP entschieden, die sich gegen die Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern richten. Der auf den 11. März 2012 angesetzte Abstimmungstermin muss deshalb später angesetzt werden.

Wegen der nach wie vor ausstehenden Entscheide des Bundesgerichts reiche die Zeit für die Vorbereitung der Volksabstimmung am 11. März 2012 nicht mehr aus, teilte die Staatskanzlei des Kantons Bern am Mittwoch mit. Der Grund: Für den Druck der Abstimmungserläuterungen und für den Versand des Abstimmungsmaterials an die Stimmberechtigten braucht es eine Vorlaufzeit von rund zwei Monaten vor dem Abstimmungstermin. Deshalb müsste bereits Mitte Januar 2012 Klarheit über den Ausgang der Verfahren bestehen.
Bundesgericht entscheidet frühstens im Februar
Das Bundesgericht hat jedoch den Schriftenwechsel noch nicht abgeschlossen. Mit einem Entscheid könne «frühestens im Februar 2012» gerechnet werden, hiess es weiter. Der Regierungsrat werde über das weitere Vorgehen nach Vorliegen der Urteile beschliessen.
Wegen der Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern sind derzeit noch zwei Beschwerden beim Bundesgericht hängig. Eine der Beschwerden stammt von der SVP des Kantons Bern und dem Initianten des Volksvorschlags für niedrigere Autosteuern, Hannes Flückiger. Die andere Beschwerde stammt von SVP-Grossrat Erich Hess und dem Vizepräsidenten der Jungen SVP, Patrick Freudiger.
Neue Beschwerde
Wie Flückiger am Mittwoch auf Anfrage sagte, hat er ausserdem eine neue Beschwerde eingereicht. Der Garagist bestätigte damit Angaben in einem entsprechenden Artikel der Zeitung «Der Bund».
Die bernische SVP nehme die Terminverschiebung zur Kenntnis, sagte Geschäftsführerin Aliki Panayides auf Anfrage. Sie bekräftigte die Forderung der Partei, wonach eine Wiederholung der Abstimmung gar nicht nötig sei.
Diese Stimmrechtsbeschwerde richtet sich gegen den Entscheid des Grossen Rats, das Inkrafttreten der neuen Steuern vom 2012 ins Jahr 2013 zu verschieben. Dies für den Fall, dass der Volksvorschlag Flückigers sich bei der Wiederholung der Abstimmung erneut gegen die sogenannte Ecotax-Vorlage durchsetzt.
Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch der SVP des Kantons Bern abgelehnt. Die SVP verlangte vom Verwaltungsgericht, die von ihm angeordnete Nachzählung angesichts der vorzeitig vernichteten Stimmzettel in 29 Gemeinden aufzuheben und das Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011 zu bestätigen.
Das Verwaltungsgericht hatte die Nachzählung im Juni 2011 angeordnet, weil zwei Stimmberechtigte das knappe Abstimmungsresultat bei der Stichfrage mit einer Abstimmungsbeschwerde angefochten hatten. Die Nachzählung sollte am 26. und 27. August 2011 stattfinden.
Abklärungen der Staatskanzlei bei der Vorbereitung der Nachzählung ergaben jedoch, dass die dafür benötigten Stimmzettel in 29 Gemeinden bereits vernichtet worden waren. Deshalb ordnete der Regierungsrat am 17. August 2011 eine Wiederholung der Volksabstimmung für den 11. März 2012 an.
SDA/met
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