Spitäler FMI AGAb Montag gilt wieder Maskenpflicht
Die Spitäler FMI AG verstärkt ihre Covid-Schutzmassnahmen und führt ab dem 7. November wieder die generelle Maskenpflicht in ihren Betrieben ein.

Mit der Wiedereinführung der generellen Maskenpflicht ab 7. November will die Spitäler FMI AG Covid-Übertragungen in ihren Räumen verhindern und krankheitsbedingte Personalausfälle reduzieren, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Zum Schutz der vulnerablen Personen gilt bereits seit Mitte Juli in den Spitälern, Seniorenzentren und Praxen der Spitäler FMI AG eine teilweise Maskenpflicht bei nahem Personenkontakt.
Maskenpflicht in allen Innenräumen
Die generelle Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren, und zwar bei Spitalaufenthalten, ambulanten Konsultationen, Teilnahme an Vorträgen und Kursen sowie für Besucherinnen und Besucher. In der medizinischen Trainingstherapie (MTT) dürfen die Trainierenden am Gerät die Maske abziehen.
Für den Besuch einer Covid-Patientin oder eines Covid-Patienten ist das Tragen einer FFP2-Maske nötig. Mit dieser Massnahme will die Spitäler FMI AG Übertragungen in ihren Betrieben verhindern und krankheitsbedingte Personalausfälle reduzieren.
Alle aktuellen Informationen zum Impfen und den aktuell gültigen Covid-Schutzmassnahmen: spitalfmi.ch/coronavirus
pd
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