Grausame Tat in Orpund19 Jahre Gefängnis wegen Tötung einer Spaziergängerin
Vor vier Jahren tötete er eine 66-jährige Frau in Orpund mit einem Beil. Am Freitag wurde der Mann aus Bulgarien zu 19 Jahren Haft verurteilt. Anschliessend soll er verwahrt werden.

19 Jahre Gefängnis für einen Bulgaren, der 2016 eine 66 Jahre alte Spaziergängerin mit einem Beil getötet hat, als sie ihm zufällig im Wald von Orpund im Kanton Bern über den Weg lief. An die Strafe schliesst sich eine Verwahrung an. Damit ging das Regionalgericht Biel-Seeland am Freitag in seinem Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmass hinaus.
Gerichtspräsident Maurice Paronitti warf dem zur Tatzeit 38 Jahre alten Mann Barbarei vor. Die Waldspaziergängerin sei schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Der Bulgare wurde ausserdem wegen einer ganzen Reihe weiterer Delikte verurteilt, etwa wegen Diebstahls, illegalen Aufenthalts und Hausfriedensbruchs.
Der Staatsanwalt hatte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und die anschliessende Verwahrung gefordert. Dieser Fall gehört zu den schrecklichsten der vergangenen zehn Jahre in unserer Gegend», sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Amaël Gschwind. Der Angeklagte habe sein Opfer regelrecht exekutiert.
Schwere Persönlichkeitsstörung
Eine Freiheitsstrafe reiche nicht aus, betonte Gschwind, denn laut psychiatrischem Gutachten bestehe eine hohe Rückfallgefahr beim Angeklagten. Das Gutachten attestiert dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. «Ich bin kein Psychopath» wehrte er sich vor Gericht. Er sei «ein sehr guter Mann» und habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen.
Der Verteidiger forderte das Gericht denn auch auf, den Mann nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren sei angemessen. Von einer Verwahrung sei abzusehen.
Mit Auto des Opfers geflohen
Der Täter floh laut Anklage mit dem Auto seines Opfers und wurde einige Tage später bei Schaffhausen an der Grenze zu Deutschland gefasst.
Gerichtspräsident Paronitti hatte den Angeklagten mit der Tatsache konfrontiert, dass seine DNA am Tatort gefunden wurde. Diese Spuren seien «von Spezialisten» dort angebracht worden, entgegnete der Angeklagte.
Insgesamt beantwortete der Angeklagte die Fragen des Gerichts unzusammenhängend, ja konfus. So gab er beispielsweise an, dass er das Auto des Opfers «erhalten» habe. Der Mann gab zu, seinerzeit in einer Waldhütte bei Orpund gelebt zu haben.
sda/tag
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