• Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Erb-Prozess: Die Gläubiger greifen nach Schloss Eugensberg

Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 31.01.2012 34 Kommentare

Weil Rolf Erb das Schloss Eugensberg nie bezahlt habe, obwohl ein Preis von 27 Millionen vertraglich festgesetzt war, ist das Geschenk an seine Söhne nichtig. Das sagt der Anwalt der Gläubiger.

Die Residenz des Angeklagten Rolf Erb: Schloss Eugensberg hat der Stiefsohn von Napoleon bauen lassen.

Die Residenz des Angeklagten Rolf Erb: Schloss Eugensberg hat der Stiefsohn von Napoleon bauen lassen.
Bild: Rolf Erb

Bildstrecke

Die Erb-Pleite

Die Erb-Pleite
Im Jahr 2003 ging die Erb-Gruppe mit über zwei Milliarden Franken Schulden in den Konkurs. Betroffen waren 80 Firmen.

Artikel zum Thema

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Matthias Hotz, Vertreter von neun Gläubigern im Verfahren gegen Milliarden-Pleitier Rolf Erb, schlug heute Freitagnachmittag in dieselbe Kerbe wie die Staatsanwaltschaft. Er will den Milliarden-Pleitier verurteilt sehen. Rolf Erb sei des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Gläubigerschädigung schuldig zu sprechen.

Hotz wies darauf hin, dass seine Mandanten ihre Besitzansprüche unter anderem bezüglich des herrschaftlichen Schlosses Eugensberg geltend gemacht hätten, bereits bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe. Hotz und seine Mandanten stehen denn auch in drei Zivilprozessen der Lebenspartnerin von Rolf Erb und ihren Zwillingen gegenüber. Zwei der Prozesse drehen sich um das Schloss Eugensberg. Der Plädierende verlangte vor den Winterthurer Richtern, dass sämtliche Vermögenswerte in einer Höhe von mindestens 37 Millionen Franken den Geschädigten zugutekommen.

Ein Käufer, der keinen Preis bezahlt hat?

Einhergehend mit der Staatsanwaltschaft fand Hotz die Beweislage nach der neun Jahre dauernden Untersuchung erdrückend. Der einstige Chef der Erb-Gruppe habe die Banken arglistig getäuscht und bewirkte mit geschönten Jahresabschlüssen, dass sich die Finanzinstitute bei den Kreditvergaben irrten. Hotz ist überzeugt, dass Erb dabei in Bereicherungsabsicht handelte.

Er führte dem Gericht vor Augen, dass Rolf Erb das Anwesen Eugensberg der Hugo Erb AG im Februar zwar abkaufte, dafür aber «nie auch nur einen Rappen» gezahlt habe. Nicht einmal zwei Monate später verschenkte er es seinen Söhnen – damals knapp zehn Monate alt. Hotz erhob in seinem Plädoyer Zweifel an der Gültigkeit des Kaufvertrages zwischen der Hugo Erb AG und Rolf Erb, da er nie den vertraglich festgesetzten Preis von 27 Millionen Franken bezahlt habe. Darum sei auch die Schenkung nichtig und damit gehöre das Anwesen in die Konkursmasse – also den Gläubigern.

«Ausserordentlich grosse kriminelle Energie»

Am Vormittag des vierten Verhandlungstages brachte es Staatsanwalt Ralph Ringger in seinem Plädoyer auf den Punkt: Rolf Erb hat ein Vermögen gehabt, von dem viele nur träumen. Er habe die finanzielle Situation der Erb-Gruppe kaschiert, so dass Banken und die Firma Mitsubishi immer wieder neue Kredite sprachen. Für Ringger steht fest: Der Milliarden-Pleitier handelte aus Geldgier. Er habe zudem eine «ausserordentlich grosse kriminelle Energie» an den Tag gelegt. Als Chef des Erb-Konzerns missbrauchte er ohne jegliche Skrupel das Vertrauen seiner Mitarbeiter und seiner Geschäftspartner.

Der Angeklagte habe im Laufe der Untersuchungen immer wieder die Verantwortung auf andere Personen geschoben – allen voran auf die beiden verstorbenen Revisoren, welche seine Machenschaften gedeckt hätten. Staatsanwalt Ringger monierte, dass Erb mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten die Untersuchungen verzögert habe und schloss das Plädoyer der Anklage mit den Worten: «Ihn trifft ein sehr schweres Verschulden, darum ist eine Haftstrafe von 10 Jahren angemessen.»

Millionenteure Geschenke

Die zweite Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Erb-Prozess, Susanne Leu, hatte zuvor die Schenkungen des Milliarden-Pleitiers unter die Lupe genommen. Er trat seinen damals 10 Monate alten Söhnen nicht nur das Schloss Eugensberg, sondern zusätzlich noch zwei weitere Liegenschaften ab. Zudem überschrieb er ihnen verschiedene Aktien und Bargeld.

Seine Lebenspartnerin bedachte er mit dem Schlossinventar und einer Sammlung von Sportwagen – laut Anklage im Gesamtwert von 1,4 Millionen Franken. Leu hob hervor, dass Erb «sich und seinem Bruder die lebenslänglichen Nutzungsrechte der Liegenschaften einräumte». Für sie steht ausser Zweifel, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt dieser Geschenke um die prekäre finanzielle Situation der Erb-Gruppe wusste. Schliesslich habe er selbst die diversen Jahresabschlüsse schönen lassen.

Der brillante Erzähler

Erb habe zudem persönliche Bürgschaften für Verpflichtungen der Erb-Gruppe übernommen. Wie ein Damokles-Schwert hing über ihm beispielsweise ein auslaufendes Darlehen, für welches er gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder persönlich haftete. Erb habe zwar in der Steuererklärung 2001 ein Vermögen von rund 175 Millionen Franken ausgewiesen. Dem gegenüber hätten rund 157 Millionen Franken Schulden gestanden. Ein grosser Teil seines Vermögens war direkt an die Erb-Gruppe gebunden – beispielsweise in Form von Guthaben gegenüber den Familien-Firmen. Die Staatsanwältin rechnete vor, dass Erbs von dem Unternehmen unabhängiges Vermögen rund 10 Millionen betrage und damit längst nicht genug sei, um die Schulden der Firma, für die er privat haften sollte, zu begleichen.

Erb habe seinen Kindern und seiner Partnerin die millionenschweren Geschenke gemacht, um sein Vermögen nach dem Motto «Rette, was zu retten ist» zu sichern – und schädigte damit seine Gläubiger. Denn im Juli 2004 hat das Bezirksgericht Steckborn über Rolf Erb den Konkurs eröffnet, das Firmenimperium war zu diesem Zeitpunkt bereits zusammengebrochen. Die Anklage bezeichnete Rolf Erb als brillanten Erzähler, der nie um eine Antwort verlegen ist. Ein Schnelldenker mit Zahlenflair sei er. Sämtliche angeklagten Sachverhalte seien denn auch ein von ihm «orchestrierter Fahrplan».

«Wir haben kein Geld»

Der Milliarden-Pleitier soll laut den Ausführungen der Staatsanwältin vom japanischen Unternehmen Mitsubishi jahrelang zu hohe Kredite bezogen haben, indem er den Japanern wöchentlich falsche Zahlen unterbreitete. Damit habe Erb die finanziellen Löcher des Erb-Konzerns gestopft. Und das, obwohl ihn einer seiner Mitarbeiter immer wieder darauf hingewiesen habe, dass die Erb-Gruppe damit in grosse Schwierigkeiten geraten würde.

Dieser Zeuge sagte im Rahmen der Untersuchungen aus, er sei sich mit der Zeit «blöd vorgekommen», weil er diese Kredite immer wieder thematisierte. Als er Rolf Erb auf die verfälschten Zahlen ansprach, habe dieser ihn jeweils nur angeschaut und geschwiegen. Dann sei immer wieder der Satz gefallen: «Wir haben kein Geld.»

Mit falschen Zahlen Mitsubishi massiv getäuscht

Im Zeitraum von Juli 1998 und Oktober 2003 haben die Unternehmer von Winterthur gegenüber Mitsubishi einen um 38 Millionen zu hohen Kreditbedarf geltend gemacht. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er mit den falschen Zahlen seine Geschäftspartner massiv täuschte. Die Japaner hätten denn auch keine Möglichkeiten gehabt, die von den Erbs gemachten Angaben zu überprüfen. Sie verliessen sich nämlich auf die geschönten Jahresabschlüsse der Erbfirmen. Die Kreditwürdigkeit der Familienunternehmen sei in Realität aber einiges kleiner gewesen.

Rolf Erb habe seine japanischen Partner arglistig getäuscht, sagte die Staatsanwältin. Sie sieht in den exorbitanten Verbindlichkeiten der Erb-Gruppe den Ursprung allen Übels. Diese seien deutlich höher gewesen, als das Unternehmen tatsächlich verdiente. Als aber die Banken mit der Zeit immer weniger zahlungswillig geworden seien, kam Mitsubishi als Geldquelle gelegen, um die Liquidität des Imperiums weiterhin zu gewährleisten.

Um 1,9 Milliarden geschönte Realität?

Am Vortag erläuterte Staatsanwalt Ralph Ringger, dass Rolf Erb die Ergebnisse von verschiedenen Gesellschaften des Familienimperiums massiv geschönt habe. 319, 3 Millionen besser als es tatsächlich war, sei das von Erb präsentierte Ergebnis einer der Aktiengesellschaften 2002 ausgefallen. Bei ordnungsgemässer Bilanzierung wäre zudem das Eigenkapital 1,9 Milliarden Franken tiefer ausgefallen.

Erb habe den Banken ein Eigenkapital von 782,6 Millionen Franken vorgewiesen, gemäss einem amtlichen Gutachten, das während der Untersuchung erstellt worden war, hätte die Rechnung an dieser Stelle ein Minus von 1,1 Milliarden Franken aufweisen müssen. Geht es nach den Gutachtern, wurden diese Machenschaften zwischen 1998 und 2003 tendenziell immer extremer – der Unterschied zwischen den vorgelegten Jahresabschlüssen und der Realität klaffe immer mehr auseinander.

Akribisch genau ging der Staatsanwalt jede einzelne, von Erb handschriftlich veränderte Position in diversen Jahresabschlüssen verschiedener Erb-Unternehmen durch. Sein Plädoyer dazu dauerte am Donnerstag von 14 bis 19.15 Uhr. Zuvor hatte Staatsanwältin Susanne Leu ein wenig schmeichelhaftes Bild von Rolf Erb gezeichnet.

Entgegen dem Eindruck, den ein Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens vermittelt hatte, sei Erb kein redlicher Unternehmer gewesen, sondern ein Mann, der es zustande brachte, zahlreiche Banken hinters Licht zu führen. Um kurz vor dem Zusammenbruch der Gruppe – «nach dem Motto rette, was noch zu retten ist» – alles seinen Söhnen und seiner Lebenspartnerin zu vermachen. Zudem habe er sich, entgegen seinen eigenen Behauptungen, sehr wohl mit Zahlen ausgekannt.

Das Gericht hat die Verhandlung nun bis am Mittwoch, 1. Februar, unterbrochen. Rolf Erb muss dann um 8 Uhr wieder vor den Schranken erscheinen. Die vier Verteidiger werden dann ihre Argumente in die Waagschale werfen. Gerichtspräsident Bernhard Sager rechnet damit, dass der Prozess noch bis am Freitag, 3. Februar andauert. Die Verhandlung wird per Video weiterhin in einen zweiten Gerichtssaal übertragen – mit Ausnahme von Donnerstag, 2. Februar. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.01.2012, 08:58 Uhr

34

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

34 Kommentare

nino bosch

27.01.2012, 13:55 Uhr
Melden 118 Empfehlung

Ein egoistischer, geldgeiler und nur an seinen eigenenden Profit denkender Hochstapler. Völlig skrupel- und respektlos wie er seine Mitarbeiter und Kunden betrogen hat. Dieser Mann ist völlig abgehoben (siehe Lebensstil) sowie ein uneinsichtiger, unzurechnungsfähiger Lügner. Der geniesst meine tiefste Missachtung und soll eine absolute Höchstrafe als Schwerverbrecher hinter Gittern absitzen. Antworten


Samuel Koch

27.01.2012, 11:17 Uhr
Melden 104 Empfehlung

Wenn eine Person den noch Minderjährigen Söhnen (alter glaube ich 1-2 Jahre) die Villa (Schloss) überschreibt mit dem Passus lebenslängliches Wohnrecht, der hat doch mehr als Dreck am Stecken. Was ist wenn die Söhne gar nicht wollen das der "alte" bei Ihnen wohnt? Diese Aktion half mir mein Urteil zu fällen. Alles vorsätzlich um Gläubiger zu prellen und nicht auf den eigenen Luxus zu verzichten. Antworten