«Sein Gesicht fiel zusammen, wie wenn ein Glas kaputt geht»
Von Simon Eppenberger, München. Aktualisiert am 10.03.2010
«Opfer schwebte in akuter Lebensgefahr»: Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. (Bild: Keystone/Walter Bieri)
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«Die Strategie der Verteidigung ist sehr ungewöhnlich», sagte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel am Mittwoch in München. Damit spielte sie auf das eiserne Schweigen der drei Schläger von der Goldküste an. Verweigern Mike B., Benji D. und Ivan Z. weiterhin die Aussage und zeigen keine Reue, können sie laut Richter Reinhold Baier kaum auf strafmildernde Umstände hoffen, so die Aussagen Nötzels
Am Mittwochvormittag sagte der schwer verletzte Kaufmann aus. «Bei der Schilderungen des verletzten Mannes waren alle Anwesenden sichtlich betroffen», sagte Nötzel gegenüber den Medien. Das Opfer leidet noch immer massiv unter den Folgen. «Er musste sich konzentrieren, um sich äussern zu können», sagte Nötzel.
Der Mann hat eine Frau und ein kleines Kind. Ob er wieder normal arbeiten kann, ist unklar. «Er muss um seinen Job fürchten», so Nötzel weiter. «Sein Gesicht fiel zusammen, wie wenn ein Glas kaputt geht.» Reue zeigten die Angeklagten bis am Mittwochmittag keine. Einzig die Eltern von Mike B. schrieben dem Opfer einen Brief.
«In akuter Lebensgefahr»
Am Vormittag informierte das Gericht über den Zustand der drei Opfer vom Nussbaumpark. «Der behinderte Mann leidet bis heute unter starken Angstzuständen», sagt die Sprecherin Margarete Nötzel gegenüber den Medien. Nach der Attacke durch die Schüler von der Goldküste schwebte er «in akuter Lebensgefahr.» Bis heute muss sich das Opfer psychiatrisch behandeln lassen und getraut sich des Nachts nicht auf die Strasse.
Der betroffene Mazedonier litt bereits vor der Attacke an einer Erkrankung der Arme, der so genannten klumpschen Lähmung. Obwohl diese Behinderung sichtbar ist, griffen die Schläger den Mann im Nussbaumpark ohne ersichtlichen Grund an. Die körperlichen Verletzungen sind laut Nötzel soweit verheilt, dass keine Folgeschäden bestehen. Auch das fünfte Opfer, der bulgarische Student, hat die Schläge ohne bleibende Verletzungen überstanden.
Hohe Forderungen möglich
Noch nicht entschieden ist, ob die Schläger, beziehungsweise ihre Eltern, Schmerzensgeld und Schadensersatz bezahlen müssen. Das Gericht hat den schwer verletzten Kaufmann als zivilen Nebenkläger zugelassen. Dadurch kann er die Täter auf Schmerzensgeld verklagen. Bereits im Vorfeld forderte er 360'000 Franken. Diese Forderung ist von den Schläger-Anwälten zurückgewiesen worden.
Werden Mike B., Benji D. und Ivan Z. für ihre Taten schuldig gesprochen, können die Opfer auf dem zivilen Weg Geld einklagen. In einem solchen Fall würden hohe Forderungen auf die Eltern zukommen. Neben den Heilungskosten fallen auch Taggeldleistungen ins Gewicht.
Am Mittwoch trat das Gericht zum letzten Mal in diesem Monat vor die Medien. Über den weiteren Verlauf des Prozesses informiert das Landesgericht München voraussichtlich am 6. April. Das Urteil wird am 7. April erwartet. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.03.2010, 19:13 Uhr
