Kinderspital Zürich stoppt Beschneidungen
Aktualisiert am 20.07.2012 515 Kommentare
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Ja, die Kinder müssen gefragt werden können.
Nein, das ist eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit.
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- «Beschneidungen müssen straffrei möglich sein»
- Die beschnittene Religionsfreiheit
- Von der Unsitte, Knaben aus religiösen Gründen zu beschneiden
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Beim Kinderspital Zürich macht man sich Sorgen um mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Beschneidungen. Deshalb hat es per sofort ein Operationsmoratorium für nicht medizinisch begründete Beschneidungen verhängt, wie der «Beobachter» auf seiner Online-Seite schreibt. Betroffen sind Kinder, die nicht selbst zum Eingriff Stellung nehmen können.
«Die Geschäftsleitung des Kinderspitals hat sich mit dem Entscheid des Landgerichts Köln befasst und ist dabei zum Schluss gekommen, eine juristische Einschätzung für die Situation am Kinderspital einzuholen und Ethikfachleute eine Weisung zu diesem Thema erarbeiten zu lassen», erklärt Rita Gobet, Leiterin der Urologie am Kinderspital, gegenüber der Zeitschrift.
Kölner Gerichtsurteil strahlt aus
Das Kinderspital reagiert damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts von vergangenem Monat. Darin werden Beschneidungen von Knaben als Körperverletzung taxiert, welche strafrechtliche Konsequenzen hat. Konkret ging es um den Fall eines vierjährigen Jungen, dessen Eltern aus religiösen Gründen eine Beschneidung vornehmen liessen. Auf den Eingriff folgend kam es zu Nachblutungen. Der Junge musste nochmals ins Spital gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen den behandelnden Mediziner.
Das Gericht sprach diesen schliesslich frei, wertete die Beschneidung aber als einfache Körperverletzung. Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit war nach dessen Ansicht stärker zu gewichten als das Erziehungsrecht sowie die Religionsfreiheit der Eltern. In Deutschland entbrannte darauf eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Religionsfreiheit. Jüdische und muslimische Organisationen sehen sich in ihren Rechten massiv eingeschränkt. Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, bezeichnete das Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust.
(jcu)
Erstellt: 19.07.2012, 16:43 Uhr
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515 Kommentare
Natürlich ist eine Beschneidung eine Körperverletzung, was denn sonst?
Es käme z.B. kein Mensch auf die unsinnige Idee, dass das Abschneiden eines Ohrläppchens ohne medizinische Notwendigkeit, etwas anderes als Körperverletzung sein soll.
Als Gesellschaft sollten wir es nicht länger hinnehmen, dass unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit kleine Kinder verletzt werden!
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Das ist auch höchste Zeit. Laut Kinderrechtskonvention, das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, steht im Artikel 24 Abs. 3: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Massnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen." Die Frage stellt sich vielmehr, warum das erst nach 15 Jahren durchgesetzt wird? Wir sind ein schwacher Rechtsstaat! Antworten

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