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Kinderspital Zürich stoppt Beschneidungen

Aktualisiert am 20.07.2012 515 Kommentare

Das Zürcher Kinderspital reagiert auf das Urteil des Kölner Landgerichts, welches Beschneidungen als Körperverletzung wertete. Ab sofort gilt ein Operationsmoratorium.

Will juristische und ethische Fragen zum Thema Beschneidungen klären: Kinderspital Zürich.

Will juristische und ethische Fragen zum Thema Beschneidungen klären: Kinderspital Zürich.
Bild: Keystone

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Ist das Beschneidungsmoratorium richtig?

Ja, die Kinder müssen gefragt werden können.

 
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Nein, das ist eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit.

 
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Beim Kinderspital Zürich macht man sich Sorgen um mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Beschneidungen. Deshalb hat es per sofort ein Operationsmoratorium für nicht medizinisch begründete Beschneidungen verhängt, wie der «Beobachter» auf seiner Online-Seite schreibt. Betroffen sind Kinder, die nicht selbst zum Eingriff Stellung nehmen können.

«Die Geschäftsleitung des Kinderspitals hat sich mit dem Entscheid des Landgerichts Köln befasst und ist dabei zum Schluss gekommen, eine juristische Einschätzung für die Situation am Kinderspital einzuholen und Ethikfachleute eine Weisung zu diesem Thema erarbeiten zu lassen», erklärt Rita Gobet, Leiterin der Urologie am Kinderspital, gegenüber der Zeitschrift.

Kölner Gerichtsurteil strahlt aus

Das Kinderspital reagiert damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts von vergangenem Monat. Darin werden Beschneidungen von Knaben als Körperverletzung taxiert, welche strafrechtliche Konsequenzen hat. Konkret ging es um den Fall eines vierjährigen Jungen, dessen Eltern aus religiösen Gründen eine Beschneidung vornehmen liessen. Auf den Eingriff folgend kam es zu Nachblutungen. Der Junge musste nochmals ins Spital gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen den behandelnden Mediziner.

Das Gericht sprach diesen schliesslich frei, wertete die Beschneidung aber als einfache Körperverletzung. Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit war nach dessen Ansicht stärker zu gewichten als das Erziehungsrecht sowie die Religionsfreiheit der Eltern. In Deutschland entbrannte darauf eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Religionsfreiheit. Jüdische und muslimische Organisationen sehen sich in ihren Rechten massiv eingeschränkt. Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, bezeichnete das Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust.

(jcu)

Erstellt: 19.07.2012, 16:43 Uhr

515

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515 Kommentare

Hans Schmid

19.07.2012, 17:02 Uhr
Melden 461 Empfehlung 0

Natürlich ist eine Beschneidung eine Körperverletzung, was denn sonst?
Es käme z.B. kein Mensch auf die unsinnige Idee, dass das Abschneiden eines Ohrläppchens ohne medizinische Notwendigkeit, etwas anderes als Körperverletzung sein soll.
Als Gesellschaft sollten wir es nicht länger hinnehmen, dass unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit kleine Kinder verletzt werden!
Antworten


Sylvia Keller

19.07.2012, 17:03 Uhr
Melden 424 Empfehlung 0

Das ist auch höchste Zeit. Laut Kinderrechtskonvention, das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, steht im Artikel 24 Abs. 3: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Massnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen." Die Frage stellt sich vielmehr, warum das erst nach 15 Jahren durchgesetzt wird? Wir sind ein schwacher Rechtsstaat! Antworten