Ivan Z. frühzeitig abgeschoben: Das sagt der deutsche Rechtsexperte
Interview: Simon Eppenberger. Aktualisiert am 10.05.2011 31 Kommentare
Ulrich Schroth ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. (Bild: uni-muenchen.ch)
Artikel zum Thema
- Urteile auf der Linie des Gerichtes
- Die WBK Küsnacht bemüht sich um Normalität
- In München sitzt man billiger
- Lehre, Job und Wohnung vermindern Rückfallrisiko markant
- «Die Mütter haben geweint»
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Nachdem Ivan Z. und zwei Mitschüler Ende Juni 2009 fünf Menschen in München zusammengeschlagen und teilweise lebensgefährlich verletzt haben, ist der heute 18-Jährige frühzeitig entlassen und in die Schweiz abgeschoben worden. Ist dieses Verfahren in Deutschland normal?
Ja, bei ausländischen Straftätern und guter Führung ist dieses Verfahren normal.
Das bayrische Recht sieht in der Regel vor, dass Täter nach zwei Dritteln der Strafe frühzeitig entlassen werden können. Deshalb war vorgesehen, Ivan Z. am 20. Mai in die Schweiz abzuschieben. Weshalb ist er nun zwei Monate früher draussen?
Die Hintergründe kenne ich nicht. Vorzeitige Entlassungen werden meistens mit den entsprechenden Ländern vereinbart. Bei Jugendlichen ist man flexibler als bei erwachsenen Straftätern und eher bereit, den Zeitpunkt anders zu wählen.
Ivan Z. darf zehn Jahre lang nicht nach Deutschland reisen. Tut er es trotzdem, riskiert er, die restliche Strafe von über 400 Tagen absitzen zu müssen. Wie ist das einzuschätzen?
Dieses Verfahren ist der übliche Umgang mit solchen Straftätern. Die zehnjährige Frist ist der normale Rahmen.
Die für den Wohnort von Ivan Z. zuständige Jugendanwaltschaft ist offenbar nicht über die Abschiebung informiert worden. Weshalb nicht?
Die Schweizer Behörden sind sicherlich informiert worden.
(Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.05.2011, 15:49 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
31 Kommentare
Gemäß Jugendanwaltschaft ist einer wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs verurteilt, einer wegen einfacher Körperverletzung – er hatte dem Opfer eine Nasenbeinfraktur zugefügt – und einer wegen Raubversuchs.
Nach meiner Meinung gehören alle ausgeschafft! Nicht in die Schweiz.. sondern in ihre Heimatländer!
Antworten

Bitte warten