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«Lager ist auch in Eiszeiten überdeckt»

Von Franziska Laur. Aktualisiert am 23.02.2012 20 Kommentare

Markus Fritschi erklärt, weshalb Atommüll über eine Million Jahre hinweg sicher lagern kann. Und warum er sich vorstellen kann, ein Tiefenlager unterhalb eines Naturparks zu bauen.

Wo der Atommüll einst lagern soll: Vision der Oberflächenanlage eines Tiefenlagers.

Wo der Atommüll einst lagern soll: Vision der Oberflächenanlage eines Tiefenlagers.
Bild: Nagra/Maaars/Keystone

«Erdbeben stellen für ein Tiefenlager keine Gefahr dar»: Markus Fritschi (54) machte 1986 das Diplom in Experimentalphysik an der Uni Zürich und doktorierte in Teilchenphysik. Seit 1991 ist er bei der Nagra Projektverantwortlicher für die Lagerung radioaktiver Abfälle. (Bild: Keystone )

Gegen Mitsprache der Kantone bei Atommüll

Die Umweltkommission des Nationalrates ist dagegen, dass betroffene Kantone über den Bau von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle mitentscheiden können. Sie hat daher parlamentarische Initiativen abgelehnt, die ein Mitspracherecht fordern.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 11 beziehungsweise 14 zu 10 Stimmen, den Initiativen aus den Reihen der SP und der Grünen keine Folge zu leisten. Das teilten die Parlamentsdienste gestern mit.

Die Initianten fordern, dass einer Region nicht gegen ihren Willen ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden könne. Mitentscheidungsrechte sollten insbesondere den Standortkantonen und den unmittelbar an einen ausgewählten Standort angrenzenden Kantonen eingeräumt werden.

Anlässlich der letzten Revision des Kernenergiegesetzes seien die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung beim Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle stark eingeschränkt worden, begründet Hans-Jürg Fehr (SP, SH) seinen Vorstoss. Das Vetorecht des Standortkantons sei gestrichen worden.

Die grüne Fraktion hält fest, es sei zu befürchten, dass die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und -bürger, die nicht in der Umgebung des geplanten Endlagers lebten, dem Bau zustimmen würden. Unter den möglichen Folgen des Tiefenlagers hätten aber die Anwohnerinnen und Anwohner eines Endlagers zu leiden.

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Wohin mit den atomaren Abfällen, die eine Million Jahre strahlen? Nach dem Betrieb unseres heutigen AKW-Parks wird sich radioaktiver Abfall in der Grössenordnung der Bahnhofshalle Zürich angesammelt haben. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat dem Bundesrat potenzielle Standorte für ein Tiefenlager in der Schweiz entlang der Grenze zu Deutschland vorgeschlagen. Bis in ein, zwei Jahren muss sich dieser für drei bis vier davon entscheiden.

Doch die Kritik an der Sicherheit eines solchen Tiefenlagers wird immer lauter. Markus Fritschi, Geschäftsleitungsmitglied der Nagra, sagt, weshalb das gefährliche Material im Untergrund gut versorgt ist und weshalb es Tausende Generationen und viele Eiszeiten überdauern kann.

Herr Fritschi, weshalb soll gerade die Gesteinsart Opalinuston besonders geeignet sein für die Tiefenlagerung der rund 100 000 Kubikmeter Atommüll, die sich in einigen Jahrzehnten angesammelt haben?
Der Opalinuston hat hervorragende Eigenschaften, Stoffe langfristig einzuschliessen. Das sieht man zum einen an den gut erhaltenen Meerestieren, die man darin findet. Und zum anderen an den Spuren von Meerwasser, das sich seit seiner Entstehung vor 180 Millionen Jahren noch heute in den Gesteinsporen befindet. Sein grosser Vorteil ist die Undurchlässigkeit. Weiter hat er die Fähigkeit, Risse wieder selber zu verschliessen, und kann Schadstoffe gut zurückhalten.

Kritiker argumentieren, gerade im Bözberg sei die Mächtigkeit des Opalinustons mit 120 Metern zu gering.
Mehr als hundert Meter einschlusswirksamer Gebirgsbereich stellen eine sehr gute Sicherheitsbarriere dar. Das ist wissenschaftlich anerkannt. Der Opalinuston hat im Bözberg ausreichende Mächtigkeit. Frankreich plant in ähnlichem Gestein ein Tiefenlager – es hat eine Mächtigkeit von hundert Metern.

Weiter monieren die Kritiker, dass die radioaktiven Abfälle im Bözberg nur 400 Meter tief zu liegen kämen und das sei zu wenig.
Infrage kommt für hochaktive Abfälle eine Tiefenlage von 400 bis 900 Metern, für schwachaktive von 200 bis 800 Metern. Im Bözberg wäre die mittlere Lagertiefe für hochradioaktive Abfälle mit rund 400 bis 500 Metern verglichen mit anderen Gebieten eher etwas höher. Doch das Material würde immer noch im sicheren Bereich gelagert werden.

Nun geht man ja davon aus, dass im Laufe von einer Million Jahren verschiedene Eiszeiten über die Schweiz ziehen. Oder es könnte Erdbeben mit der Stärke 6, 7 oder gar 8 auf der Richterskala geben. Was geschieht dann?
Bei einer Tiefenlage von 400 Metern ist sichergestellt, dass das Lager bei Eiszeiten nicht freigelegt werden kann und auch danach noch eine genügende Überdeckung vorhanden ist. Übrigens ist man bei der Wahl der Standortgebiete für die Tiefenlager übertieften Felsrinnen, wie sie durch eine Eiszeit entstehen, ausgewichen. Erdbeben sind für Oberflächenbauten relevant, für ein Tiefenlager stellen sie aber keine Gefahr dar. Trotzdem weicht man bei der Anordnung von Lager aktiven Erdbebengebieten wie etwa dem Oberrheingraben aus.

Die Uranbrennstäbe sind noch heiss, wenn sie im AKW ausgewechselt werden müssen. Können die Brennstäbe dann sofort in ein Tiefenlager gebracht werden?
Der radioaktive Zerfall läuft nach der Entnahme aus dem Reaktor weiter; die Wärmeproduktion nimmt ab. Verbrauchte Brennelemente müssen mindestens 40 Jahre abkühlen, bevor man sie in einem Tiefenlager entsorgen kann. Konkret heisst das, dass wir zurzeit zu wenige verbrauchte Brennelemente in der Schweiz haben, die in ein Tiefenlager verbracht werden könnten.

Doch warm sind sie dann noch. Wie wirkt sich das auf den Opalinuston aus?
Für die Einlagerung ist die maximale Leistung der Brennstäbe in den Endlagerbehältern auf 1500 Watt beschränkt. Dies entspricht etwa der Leistung eines kleinen Heizofens. Mit dieser Wärmeabgabe wird das Gestein auch im direkten Umfeld des Behälters nicht über hundert Grad erwärmt.

Trotzdem beachtlich. Wie reagiert der Opalinuston auf diese Wärme?
Damit kommt er gut klar. Das Gestein kann solche Temperaturen gut tolerieren, ohne seine Eigenschaften zu verändern. Man weiss, dass unterhalb von etwa 150 Grad Celsius keine Mineralumwandlungen im Opalinuston stattfinden und die für die Lagerung guten Eigenschaften des Gesteins erhalten bleiben.

Wie will man ein Tiefenlager für Tausende von Generationen kennzeichnen?
Das ist eine berechtigte Frage, besonders, wenn man davon ausgeht, was in dem langen Zeitraum alles an der Erdoberfläche passieren kann und wird. Wichtig ist, dass die Markierung nicht Teil des Sicherheitskonzepts eines Tiefenlagers ist. Das heisst, ein Tiefenlager muss auch dann sicher sein, wenn es keine Markierung gibt oder wenn die Markierung versagen würde. Trotzdem wird man entsprechend den Vorgaben eine Markierung erarbeiten und beim Verschluss in mehr als hundert Jahren umsetzen.

Wie soll diese Markierung aussehen?
Zurzeit laufen dazu internationale Workshops. Aber nach wie vor gehen die Meinungen auseinander, ob eine Oberflächenmarkierung überhaupt sinnvoll ist oder ob es besser wäre, ganz darauf zu verzichten. Die Diskussion dazu ist im Gang.

Menschen sind ständig auf der Suche nach Bodenschätzen. Auch wir sind am Kalkabbau, an Geothermie, an Thermalwasser, Gas und Kohle interessiert. Birgt das nicht ein grosses Gefahrenpotenzial – man könnte ja unverhofft ein Tiefenlager anbohren?
Die Information, wo sich ein Tiefenlager befindet, wird in verschiedensten Archiven aufbewahrt werden. Die relevanten Informationen könnten einerseits im Schweizer Bundesarchiv, andrerseits in einem internationalen wie dem der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEO aufbewahrt werden. Ausserdem wird an der Oberfläche ein Bereich ausgeschieden, der im Grundbuch eingetragen ist. Untertageaktivitäten in diesen Gebieten sind dann eingeschränkt. Zudem wurde bei der Ausarbeitung der Standortvorschläge eventuellen Nutzungskonflikten ausgewichen. Es wurden beispielsweise keine Gebiete mit abbauwürdigen Rohstoffen vorgeschlagen.

Aber im Bözberg gibt es einen Tunnel, es sollen Thermalquellen, Thermen und eventuell auch Kalkstein genutzt werden.
Der Tunnel liegt über dem Tiefenlager. Es braucht einen genügend grossen Abstand, dieser ist gegeben. Den bestehenden Thermalquellen und Thermen wurde bei der Wahl der geologischen Standortgebiete Rechnung getragen. Sie können weiter genutzt werden. Ein tiefgehender, grosser Kalkabbau müsste allerdings von den Sicherheitsbehörden zuerst überprüft werden.

Ein Teil des Bözbergs wurde kürzlich zum kantonalen Jurapark erklärt. Wäre das nicht absurd, oben Naturpark, unten Atommüll?
Das eine schliesst das andere rechtlich nicht aus. Ein Tiefenlager darf keine negativen Auswirkungen an der Erdoberfläche haben. Nur wenn wir dies belegen können, wird ein Tiefenlager gebaut. Ich kann mir persönlich ein Nebeneinander gut vorstellen, ist doch ein Tiefenlager eine wichtige Umweltschutzaufgabe. Schlussendlich entscheidet aber der Bundesrat.

Es wird immer wieder der Vorwurf erhoben, die Nagra sei zu wenig unabhängig.
Selbstverständlich sind wir eine Organisation der Entsorgungspflichtigen, das ist einerseits die Schweizerische Eidgenossenschaft für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, andererseits sind das die Betreiber der Kernkraftwerke. Es gilt das Verursacherprinzip. Dieses bedingt, dass unsere Arbeit von den Abfallverursachern und letztlich den Stromkonsumenten bezahlt wird. Darum ist es wichtig, dass unabhängige Behörden unsere Arbeit überwachen.

Gemäss dem neuen Kernenergiegesetz kann nur noch das gesamte Schweizer Volk und nicht mehr die Bevölkerung des betroffenen Kantons über einen Tiefenlagerstandort abstimmen. Weshalb hat der Bundesrat das Vetorecht der Kantone gestrichen?
Das neue Kernenergiegesetz trat 2005 nach jahrzehntelangem Ringen in Kraft. Das Parlament, nicht der Bundesrat hat das Vetorecht der Kantone gestrichen. Gegen das Gesetz wurde kein Referendum ergriffen. Trotzdem wird zurzeit das Vetorecht der Kantone wieder verstärkt diskutiert – vielleicht auch deshalb, weil man der Realisierung einer Entsorgung, die man bei sich einfach nicht will, näherrückt.

Ist die Einschränkung des Vetorechts nicht undemokratisch?
Es ist schlussendlich so, dass man nicht beides haben kann: Sicherheit als oberste Priorität und die Möglichkeit, zum so gewählten Standort Nein sagen zu können. Wenn dann ein Kanton nach dem langen Verfahren politisch Nein zu einem Lager sagt, dürfte man ja nicht einfach auf die zweitbeste Lösung zurückgehen – das funktioniert so nicht. Sicherheitspriorität und kantonales Veto, die vertragen sich nicht.

(Basler Zeitung)

Erstellt: 23.02.2012, 20:29 Uhr

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20 Kommentare

Martin Buckelmüller

23.02.2012, 21:22 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Leute wie Herr Fritschi werden die nächste Million Jahre leider nicht geradestehen müssen für ihre unbeweisbaren Vermutungen und Schönfärbereien wenns dann mal schiefgeht. Aber egal, Müll zu hinterlassen der über einen solchen Zeitraum die Umwelt gefährdet ist schon rein moralisch gesehen eine Schande und irgendwie auch Grössenwahnsinnig. Antworten


Urs Leutwiler

23.02.2012, 23:55 Uhr
Melden 11 Empfehlung 0

Die Jurafaltung hat vor etwa 10 bis 2 Millionen Jahren stattgefunden. Vorher lag der ganze Jura unter dem Meeresspiegel der Tethys (Urmittelmeer). Und Herr Fritschi will uns nun weismachen, dass ein Endlager im Opalinuston des Bözberg über eine Million Jahre lang sicher sein soll? Ziemlich gewagt... Antworten



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