Störung der Krankheitsindustrie
Von Jürg Steiner. Aktualisiert am 25.09.2010 1 Kommentar
Schleudertrauma im Buch
Die Juristin Caroline Bono, wohl das prominenteste Schleudertraumaopfer der Schweiz, erzählt ihre Geschichte in einem neuen Buch. Caroline Bono: «Allein gegen Goliath». Woerterseh-Verlag, 250 Seiten, Fr. 39.90.
«Die Bundesrichter haben mit ihrem Urteil ein Problem gelöst», sagt der Freiburger Jurist Erwin Murer, Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Freiburg. Er ist ein von Patientenanwälten leidenschaftlich bekämpfter Fachmann und wird gelegentlich als «Schleudertraumaleugner» bezeichnet – was nur unterstreicht, wie hart auf diesem Gebiet gerungen wird.
Seit Jahren befasst sich Murer mit einem kräftigen Treiber der anhaltenden Kostensteigerung im Gesundheits- und Sozialwesen: der unangenehmen Tatsache, dass wir dazu neigen, für unterschiedlichste persönliche Probleme körperliche Schäden verantwortlich zu machen. Und die Allgemeinheit dafür kräftig zur Kasse zu bitten.
Lukratives Geschäftsmodell
Das Schleudertrauma gehört zu seinen Paradebeispielen – und Murer wundert sich nicht, dass die Schleudertraumalobby jetzt Sturm läuft gegen das Leiturteil des Bundesgerichts in Luzern. Leichte Schleudertraumafälle, haben die Richter Anfang Monat entschieden, dürfen «in der Regel» kein Grund mehr sein, eine IV-Rente zu erhalten. Nicht vom neuen Urteil betroffen sind schwere Schleudertraumata, bei denen organische Schäden nachweisbar sind.
Der Entscheid aus Luzern stört ein lukratives Geschäftsmodell. Pointiert formuliert: Obschon die medizinische Forschung bei leichten Schleudertraumata bis heute nie organische Schädigungen hat nachweisen können, machen es ärztliche Diagnosen und spezialisierte Anwälte – für gute Honorare – möglich, dass Opfer leichter Schleudertraumata zu Unfallversicherungs- und IV-Leistungen kommen. Und zwar wie jemand, der nach einem Unfall organische Verletzungen erleidet und schwer behindert ist.
Die Basis dafür legte das Eidgenössische Versicherungsgericht 1991. Es bejahte den Zusammenhang zwischen einer leichten, normalerweise wie eine Sportverletzung rasch verheilenden Verstauchung der Halswirbelsäule und einem später auftretenden «bunten Beschwerdebild». Dieses kann sich äussern in Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Depressionen bis hin zu Persönlichkeitsveränderungen – und allenfalls anschliessender Arbeitsunfähigkeit.
Epizentrum Zürich
Dieser Entscheid lancierte einen Markt, der sich zwanzig Jahre später so präsentiert: Jährlich gibt es in der Schweiz 25000 Schleudertraumafälle, von denen angeblich mindestens 10 Prozent chronisch werden. In keinem anderen Land bezahlt das Versicherungssystem so hohe Entschädigungen. Allein die Motorhaftpflichtversicherungen wenden laut Branchenstatistik 500 Millionen Franken pro Jahr für Schleudertraumafälle auf.
Auffallend: Schleudertraumata werden in der Deutschschweiz markant häufiger diagnostiziert als in der Romandie oder im Tessin. Epizentrum ist der Grossraum Zürich, wo sich mehrere landesweit bekannte Kanzleien von Geschädigtenanwälten konzentrieren.
Kranke Anreize
Das Luzerner Bundesgericht macht nun das Urteil von 1991 rückgängig, bindet die Schleudertraumavertreter juristisch zurück. Bestehen aber bleibt der wirtschaftliche Anreiz, sein Heil in Krankheiten zu suchen.
«Man darf es den Patienten nicht verübeln, dass sie ökonomisch denken», sagt Erwin Murer. Nur in den allerwenigsten Fällen seien sie Simulanten. «Sie leiden subjektiv. Sie haben ein Problem, vielleicht eine Trennung hinter sich, Stress am Arbeitsplatz oder in der Familie.» Aber eben keinen körperlichen Schaden.
Doch genau darauf käme es an. «Es gibt ein starkes Bedürfnis, schwierige Lebenssituationen äusseren Faktoren anzulasten, einer Krankheit oder einem Unfall», sagt Murer. So muss man sich selbst keine Vorwürfe machen, wenn es mit dem Leben nicht so klappt, wie man sich das wünscht. Man kann die Verantwortung abschieben – und die Allgemeinheit bezahlt, mit höheren Prämien für Krankenkassen und Versicherungen oder höheren Beiträgen an die IV. Denn: Die ökonomischen Anreize des schweizerischen Gesundheitssystems animieren zum Krankwerden.
Murer veranschaulicht dies an einem Beispiel. Ein Mann, 59-jährig, seit Jahren in leitender Stelle in einer Firma, schöner Lohn, intakte Familie, Besitzer eines Einfamilienhauses. Plötzlich treten Schwierigkeiten auf mit dem Firmeninhaber, der Mann kommt unter Druck, seine Leistung leidet, er stürzt in psychische Probleme, muss den Job aufgeben.
Der Mann versucht, selber wieder auf die Beine zu kommen, wird arbeitslos, nach zwei Jahren ausgesteuert, er muss zur Sozialhilfe – und erhält dort monatlich 600 bis 800 Franken. Wird der Mann hingegen krank oder leidet an Unfallfolgen – beispielsweise einem Schleudertrauma – behält er 90 Prozent seines Einkommens, bis ab 65 die AHV-Rente zu laufen beginnt.
«Hier liegt der Hund begraben», sagt Erwin Murer, «unser System drängt die Leute dazu, familiäre und soziale Probleme medizinisch zu lösen.» Genau das fördere den «anhaltenden Trend zur Medikalisierung», den der Berner Anwalt Rolf P. Steinegger als zentrales Problem anschaut. Alles, was mit Leiden einhergehe, werde als krankhaft angesehen. «Die enormen Selbstheilungskräfte, die der Mensch eigentlich besässe, werden systematisch zurückgedrängt», sagt Steinegger. Ständig neue Diagnosen würden den Wachstumsmarkt von Anwälten, Spezialärzten, Gutachtern und Therapeuten alimentieren: «Kaum ein Wehwehchen, das heute nicht mit fabelhaften Begriffen pathologisiert wird. Gesunde werden krank und Kranke kränker.» Ein gutes Geschäft.
Steinegger vertritt in Schleudertraumafällen oft Versicherungen und wird deshalb, aus seiner Sicht zu Unrecht, als Lobbyist der Assekuranz apostrophiert. Allerdings vertritt er ebenso oft Geschädigte und engagiert sich in dieser Frage aus persönlicher Überzeugung – «weil die Schleudertraumakultur die Solidarität der Prämien- und Steuerzahler aufs Spiel setzt und letztlich die Sozialwerke gefährdet».
Verführerischer Opferstatus
Die Schleudertraumakultur hat eine Mentalität verankert, die man etwas überspitzt so charakterisieren könnte: Nur wer sich in die Opferrolle begibt, wird belohnt.
Erfahrene Case-Manager von Versicherungen stellen gerade bei Leichtverunfallten eine sehr hohe Bereitschaft fest, sich in die Opferrolle zu begeben. Oft ist der Problemberg schon vor dem Unfall hoch. Dann googeln die Leute zu Hause selber nach möglichen Diagnosen. Im typischen Schleudertraumafall greifen rasch Geschädigtenanwälte ein, schicken die Unfallopfer routinemässig für drei Wochen in eine spezialisierte Rehaklinik, wo ihnen vielleicht Psychopharmaka verabreicht werden, was sie etwas schweben lässt. Kaum zu Hause, fallen sie in ein Loch – und deuten das als Folge des erlittenen Schleudertraumas, was neue Therapien erforderlich macht.
«Mir kommt es oft vor, als verbohrten sich die Leute in ihr Leiden, um ihre wirklichen Probleme nicht angehen zu müssen», sagt ein erfahrener, sozial engagierter Case-Manager. Patienten pilgern von Therapeut zu Therapeut, was sie nicht lebenstüchtiger macht. Sie entfernen sich vom Ziel, in den Arbeitsprozess zurückzukehren.
Phase des Burn-outs
Der Entscheid des Bundesgerichts bremst jetzt diese Routine. Aber nur im Bereich des Schleudertraumas – und produziert dort unter Geschädigtenanwälten, Therapeuten, Rehakliniken wirtschaftliche Schäden. Diese beginnen, sich neu zu orientieren. Fachleute von Versicherungen sehen Anzeichen, dass «nach der Schleudertraumakultur eine Phase des Burn-outs» anbricht. Diese Diagnose dürfte nun häufiger gestellt werden, das «bunte Beschwerdebild» gleicht dem des Schleudertraumas. Auch ein Burn-out kann zu einer Invalidenrente führen. Die Anreize dafür sind hoch.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 25.09.2010, 11:02 Uhr
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1 Kommentar
Wenn in der deutschen Schweiz mehr Trauma-Ansprüche gestellt werden als in der lateinischen, hat das ganz sicher etwas mit "Organisation" und Juristerei zu tun, denn sonst sind die Lateiner mehr zu haben für Medizinkonsum und Ansprüche an Sozialversicherungen, nicht nur in der Schweiz. Kann ja auch sein, dass das andere Verhältnis zum Auto als häufiger kausaler Verursacher eine Rolle spielt. Antworten
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