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Hexenprozesse waren ein Fortschritt

Von Geneviève Lüscher. Aktualisiert am 01.12.2011 11 Kommentare

Rein juristisch waren die für die Angeklagten meist tödlich endenden Verfahren eine bedeutende Weiterentwicklung. Die Rechtsprechung ging von der Kirche zum Staat über.

Kirchliche Inquisitionsprozesse weichen der Rechtsprechung durch den Staat: Hexenprozess in Salem Village (USA).

Kirchliche Inquisitionsprozesse weichen der Rechtsprechung durch den Staat: Hexenprozess in Salem Village (USA).
Bild: PD

10'000 Prozesse in der Schweiz

Insgesamt hat die Schweiz, gemessen an ihrer Bevölkerung, in Europa die meisten Prozesse angestrengt, nämlich rund 10'000. Europaweit gehen die Schätzungen der Historiker von der unglaublichen Anzahl von rund 200'000 Gerichtsverfahren und bis 60'000 Ermordeten aus.

Vor allem in der Ostschweiz hatte der berühmte, sich besonders gegen Frauen richtende «Hexenhammer», ein 1487 von einem Dominikaner verfasstes Handbuch, übelste Auswirkungen. Dank dem neuen Druckverfahren verbreitete sich das sexistische Machwerk rasant; über 30'000 Exemplare wurden verkauft. (glü)

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Im Hof von Schloss Chillon am Genfersee stehen drei Holzstösse bereit. Sich vorzustellen, dass man da hinaufmüsste, angebunden wird an den Pfahl, und dass bald darauf die Flammen züngeln, lässt einen schaudern. Die Installation gehört zu einer kleinen Sonderausstellung über Hexen im Kanton Waadt. Am Ausstellungskatalog mitgearbeitet hat auch die Mittelalter-Historikerin und Hexenforscherin Kathrin Utz Tremp von der Universität Lausanne. Sie hat Akten und Protokolle von Hexenverfolgungen in der Schweiz und speziell in der Westschweiz ausgewertet.

Hier fanden im 15. Jahrhundert nämlich die ersten Hexenprozesse statt, ihre grösste Verbreitung sollten sie im 17. Jahrhundert erreichen. «Die frühesten Gerichtsverfahren waren noch ganz von den vorangegangenen Inquisitionsprozessen gegen Häretiker geprägt», sagt Utz Tremp. Häretiker waren aus der Sicht der Kirche Irrgläubige oder Ketzer, hatten aber mit der Hexerei nichts zu tun. Ein Beispiel sind die besonders frommen Waldenser im 12. Jahrhundert; gegen sie richteten sich die ersten kirchlichen Inquisitionsprozesse.

Immer mehr weltliche Gerichte

«Dieser Ursprung in den Häretikerprozessen erklärt, warum in der Westschweiz in der Mehrzahl Männer der Hexerei angeklagt wurden, denn Häresie betraf insbesondere die männliche Bevölkerung», sagt Utz Tremp. In der Ostschweiz, wo es keine Inquisitionsgerichte gab, wurzelten die Hexenprozesse eher in Magie und Volksglauben, weshalb dort bis 90 Prozent Frauen hingerichtet wurden.

Von den kirchlichen Inquisitionsprozessen gingen die Verhandlungen nach und nach in weltliche Hände über, weil der Staat die Rechtsprechung nicht mehr der Kirche überlassen wollte. Entsprechend änderten sich auch die Anklagepunkte. Waren für die Kirche vor allem der Pakt mit dem Teufel, die Teilnahme an nächtlichen Sabbatfeiern, der Hexenflug, die Verwandlung in Tiere und das Verspeisen von Säuglingen strafbar, ahndete die weltliche Gerichtsbarkeit konkrete Verbrechen, die zwar immer noch mithilfe des Teufels begangen worden waren, deren religiös-fantastischer Hintergrund aber keine grosse Rolle mehr spielte. Zum Beispiel der Tod eines Kindes oder eines Haustieres, die Verbreitung einer Seuche, ein Hausbrand, Missernten oder auch das heimliche Verabreichen von Liebestränken. Der Tatbestand wurde jedenfalls zu einem Offizialdelikt.

Man war bemüht, die Willkür einzudämmen

Die Richter dieser weltlichen Inquisitionsgerichte mussten eine Untersuchung durchführen, die an bestimmte Regeln gebunden war, «ein Novum in der mittelalterlichen Rechtsprechung», sagt Utz Tremp. Man war bemüht, die Willkür einzudämmen, es wurden Zeugen angehört, es mussten Beweise erbracht werden. «Rein juristisch gesehen, waren die Hexenprozesse also ein Fortschritt», sagt die Forscherin, «sie endeten aber fast unweigerlich mit dem Tod des Angeklagten.» Entscheidend war das Geständnis, das mit den Zeugenaussagen übereinstimmen musste. Um diese Übereinstimmung zu erreichen, war die Folter ausdrücklich erlaubt. Und diese war grausam: Daumenschrauben, Nägel ausreissen, Beine brechen, Wasserfolter – heute besser bekannt unter der Bezeichnung Waterboarding – und vieles andere mehr. Da die Richter an die Mitwirkung des Teufels beim Delikt glaubten, blieb den Angeschuldigten oft nur das Geständnis, um von den Folterqualen erlöst zu werden. Es war bei diesen Verfahren gar nicht möglich, seine Unschuld zu beweisen; die Angeklagten hatten keine Chance.

Ein wichtiger Aspekt, den die Hexenforschung zutage gebracht hat, ist die Abhängigkeit der Prozesshäufigkeit von der Staatsform: «Je zersplitterter die Gerichtsbarkeit, desto mehr Hexenprozesse», sagt Spezialistin Utz Tremp. Die Prozesse waren ein Mittel, die Herrschaft zu sichern und die staatliche Autorität mithilfe der Rechtsprechung durchzusetzen. Sie dienten zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung. Ein zentral regierter Staat wie beispielsweise Frankreich hatte das nicht nötig, dort gab es wesentlich weniger Hexenverfolgungen als in der politisch und konfessionell kleingegliederten Schweiz oder auch in Deutschland.

Gerade die Westschweiz, insbesondere der Kanton Waadt oder auch der Kanton Freiburg, war stark zerstückelt und die Gerichtsbarkeit zersplittert; hier fanden auch die meisten Prozesse statt. Sie endeten jedoch nicht immer mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen. Die «Fehlbaren» konnten auch lebenslänglich verbannt werden. Wollte ein Gericht Gnade walten lassen, verfügte es über die rasche Enthauptung anstelle des qualvollen Feuertods. Als Strafe hingegen nicht infrage kam die viel zu kostspielige Haft.

Konzept der bösen Gegenwelt

«Entscheidend für die Prozesshäufigkeit war auch die wirtschaftliche Situation. War die Not extrem», erklärt Utz Tremp, «so hatte niemand Zeit für Hexenprozesse, das schiere Überleben war wichtiger. War aber die Misere erträglich, so war noch genug Zeit vorhanden, Sündenböcke dafür zu suchen.»

Die Reformation beendete die Hexenprozesse nicht – im Gegenteil. Der Teufel und das Konzept der bösen Gegenwelt wurden weiter als Realitäten angesehen, die es heftig zu bekämpfen galt. Erst gegen Mitte des 17. Jahrhunderts, mit der Abnahme von Epidemien und der allgemeinen Verbesserung der Lebensgrundlagen, gingen die Prozesse zurück, um schliesslich ganz zu verschwinden. 1782 fand dann im Kanton Glarus mit Anna Göldi europaweit die letzte «Hexe» ihren Tod. Sie wurde nicht verbrannt, sondern «gnädigerweise» enthauptet. 2008 wurde sie rehabilitiert.

«La Chasse aux Sorcières dans le Pays de Vaud». Ausstellung bis 24. Juni 2012 im Schloss Chillon. Katalog nur auf Französisch. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.11.2011, 18:58 Uhr

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11 Kommentare

Ueli Eichenberger

01.12.2011, 14:44 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Das muss wahrlich eine schreckliche und düstere Zeit gewesen sein, und das alles hier, wo nun eine relativ offene Gesellschaft lebt. Bleibt zu hoffen, dass gewisse Länder im Mittleren Osten sich ebenfalls weiterentwickeln. Antworten


Dietrich Michael Weidmann

02.12.2011, 02:06 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Die Hexenprozesse als Fortschritt darzustellen ist doch ziemlich zynisch, zudem ist der Artikel offensichtlich schlecht recherchiert: Die Rechtsprechung war im Mittelalter nur dort in den Händen der Kirche, wo diese auch die weltliche Macht ausübte und die Trennung von Kirche und Staat kam erst mit der französischen Revolution und ist ja bis heute nicht vollständig vollzogen! Antworten



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