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...41 Jahren: Verurteilung von Martin Luther Kings mutmasslichem Mörder
Von Céline Raval. Aktualisiert am 10.03.2010
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Von einem Toilettenfenster eines Motels aus erschiesst James Earl Ray laut Gerichtsakte anfangs April 1969 den Bürgerrechtler Martin Luther King. Dabei begeht Ray einen folgenschweren Fehler: Er lässt sein Gewehr am Tatort zurück und kann aufgrund der Fingerabdrücke identifiziert werden. Zwei Monate nach seiner Tat wird Ray in London verhaftet.
Lebenslängliche Haft
Am 10. März 1969 – seinem Geburtstag – wird Ray nach einem Geständnis zu einer Gefängnisstrafe von 99 Jahren verurteilt. Nur drei Tage später bestreitet er jedoch den Mord schon wieder und besteht auf seine Unschuld. Die Wiederaufnahme des Verfahrens misslingt Ray jedoch. Im Jahr 1977 gelingt es ihm, aus dem Hochsicherheitstrakt in Petros, Tennessee zu fliehen. Er kommt aber nicht weit und wird ein paar Kilometer entfernt wieder aufgespürt.
Zweifel an Rays Schuld
In den Jahren seiner Haft kommen immer wieder Verschwörungstheorien und Zweifel an seiner Schuld auf. Von verschiedenen Seiten wird behauptet, die Drahtzieher des Mordes an Martin Luther King seien bei der Regierung oder der Mafia zu suchen. Auch Ray selbst hält bis zu seinem Todestag an seiner angeblichen Unschuld fest. Bis heute ist das Rätsel um Martin Luther Kings Ermordung nicht vollständig gelöst. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.03.2010, 13:45 Uhr
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